Krankenhaustagegeld : Wann wird es gezahlt und welche Versicherungen gibt es?
Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist grundsätzlich kein Vergnügen. Damit er nicht zusätzlich auch noch zu einer finanziellen Mehrbelastung wird, kommt die Krankenhaustagegeldversicherung ins Spiel. Und sorgt dafür, dass Du Dich in Ruhe auf Deine Genesung konzentrieren kannst.
Inhalte
1. Was ist Krankenhaustagegeld und wie wird es berechnet?
Ein Krankenhausaufenthalt kostet Dich pro Tag 10 €. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt. Dabei bleibt es aber in der Regel nicht, denn um Dir die Zeit im Krankenhaus so angenehm wie möglich zu machen, nutzt Du den Fernseher und einen Telefonanschluss, Du besuchst die Cafeteria und kaufst im Krankenhauskiosk Bücher und Zeitschriften. Dazu kommen vielleicht noch Kosten für eine Kinderbetreuung in der Zeit Deiner Abwesenheit sowie die Fahrtkosten für Deine Angehörigen. Mehrkosten wie diese werden nicht von der Krankenversicherung übernommen. Mit dem Krankenhaustagegeld sicherst Du also die Zuzahlungen für einen stationären Aufenthalt ab.
Krankenhaustagegeld ist unabhängig vom Einkommen. Es wird Dir in der Höhe ausgezahlt, die Du festgelegt hast, liegt aber mindestens bei 10 und maximal bei 150 €. In die Berechnung der Beitragshöhe fließen Dein Alter, Beruf und Gesundheitszustand mit ein. Auch ob sie Teil einer allgemeinen Krankenzusatzversicherung ist, spielt eine Rolle.
Krankenhaustagegeld gibt es:
- steuerfrei: Du bekommst es ohne Abzüge ausgezahlt.
- unkompliziert: Du musst keine Belege für entstandene Kosten einreichen. Ein Nachweis über die Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus ist ausreichend.
- so lange wie nötig: Für jeden Tag, den Du in der Klinik verbringst, wird Dir der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt.
- ohne Zweckbindung: Du darfst Dein Krankenhaustagegeld so einsetzen, wie es für Dich am besten passt.
1.1 Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld und Krankengeld?
Neben dem Krankenhaustagegeld gibt es weitere Zahlungen, die Du im Krankheitsfall bzw. bei Arbeitsunfähigkeit erhalten kannst: das Krankentagegeld und das Krankengeld. Es gibt aber Unterschiede in der Zahlungsdauer und beim Anspruch.
Krankengeld
Das Krankengeld erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ganz automatisch im Krankheitsfall bzw. im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Es ist nicht an eine stationäre Behandlung gebunden. Für das Krankengeld gilt eine zeitliche Begrenzung, auch die Höhe ist gesetzlich festgelegt. Du kannst es bis zu 1,5 Jahre beziehen und bekommst 70 % des Bruttoverdienstes oder maximal 90 % Deines Nettoeinkommens.
Krankentagegeld
Wie das Krankengeld ist auch diese Leistung unabhängig von einem Klinikaufenthalt. Und wie das Krankenhaustagegeld ist sie eine private Zusatzversicherung. Das Krankentagegeld soll das Krankengeld ergänzen und einen Verdienstausfall abfedern. Die Höhe des Tagessatzes wird ebenfalls individuell vereinbart. Gezahlt wird, solange der Krankheitszustand andauert.
2. Welche Versicherungen zahlen Krankenhaustagegeld?
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Zusatzleistung. Du kannst also bei der Versicherung Deiner Wahl ein Angebot machen lassen.
Es gibt zwei Möglichkeiten für eine Krankenhaustagegeldversicherung:
1. Du schließt eine private Unfallversicherung
ab. Hier wird die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes nur nach einem Unfall fällig, und zwar für alle Krankenhausaufenthalte, die bis zu drei Jahre nach dem Unfall notwendig sind.
2. Oder Du buchst das Krankenhaustagegeld als Teil einer privaten Krankenzusatzversicherung.
2.1 Muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden?
Krankenhaustagegeld ist eine Leistung, die nicht von gesetzlichen Kassen übernommen wird. Bei einer Krankenhaustagegeldversicherung handelt es sich um eine private Zusatzleistung. Die Antwort lautet also ja.
2.2 In welcher Höhe solltest Du Krankenhaustagegeld abschließen?
Die Höhe Deines Krankenhaustagegeldes bestimmst Du selbst. Es sollte aber mindestens die Kosten für Deinen Klinikaufenthalt decken. Diese liegen bei einem Tagessatz von 10 Euro, die Dir vom Krankenhaus in Rechnung gestellt werden. Sinnvoll ist ein Betrag, mit dem Du auch für Mehrkosten aufkommen könntest. Überlege, welche weiteren Ausgaben während Deines Krankenhausaufenthalts auf Dich zukommen können und wähle dementsprechend einen Tagessatz.
3. Anspruch auf Krankenhaustagegeld – Das solltest Du wissen!
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine unkomplizierte und sinnvolle Zusatzversicherung für viele Versicherte. Ein genauerer Blick auf den Leistungsumfang lohnt sich. So erfährst Du, welche Klinikaufenthalte – wie Reha-Maßnahmen und psychiatrische Behandlungen – abgedeckt sind.
3.1 Wer bekommt Krankenhaustagegeld?
Jeder Versicherte, der bei einem Krankenhausaufenthalt die Zuzahlung von 10&nsbp;€ am Tag leisten muss, kann Krankenhaustagegeld bekommen. Dazu zählen alle Personen ab 18 Jahren.
3.2 Gibt es Krankenhaustagegeld nur für stationäre Aufenthalte?
Wie es schon der Name verrät, bezieht sich das Krankenhaustagegeld tatsächlich nur auf die Zeit, die Du im Krankenhaus verbringen musst. Und zwar unabhängig davon, ob der Krankenhausaufenthalt geplant oder ungeplant ist. Stationärer Aufenthalt bedeutet, dass Du mindestens eine Nacht in der Klinik verbringst.
3.3 Über welchen Zeitraum wird Krankenhaustagegeld gezahlt und wie lange ist die Wartezeit?
Deine Krankenhaustagegeldversicherung greift ab dem ersten Tag Deines Aufenthalts im Krankenhaus. Dazu zählen auch der Tag der Aufnahme und der Entlassungstag. Außerdem werden die Wochenenden, Samstage und Sonntage als volle Tage gerechnet.
Üblich ist eine Wartezeit, bis die Krankenhaustagegeldversicherung tatsächlich greift. Im Allgemeinen sind das 3 Monate, nur bei besonderen Behandlungen wie Entbindungen sind es 8 Monate.
3.4 Welche Leistungen werden abgedeckt?
Das Krankenhaustagegeld ist ein reines Aufenthaltsgeld. Das heißt, die Leistung besteht darin, Dir für jeden Tag, den Du in einer Klinik verbringst, einen fest vereinbarten Betrag auszuzahlen.
Ist Dein Krankenhaustagegeld Teil einer privaten Unfallversicherung, erhältst Du den Betrag für alle stationären Aufenthalte, die auf den Unfall zurückzuführen sind, und das bis zu drei Jahre nach dem Unfall. Hast Du eine private Krankenversicherung inklusive Krankenhaustagegeld abgeschlossen, bekommst Du für jeden stationären Aufenthalt Tagegeld zum vereinbarten Tagessatz.
Stationäre Reha-Maßnahmen sind nicht zwingend abgedeckt durch eine Krankenhaustagegeldversicherung. Auch ein Aufenthalt in einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie gehört nicht unbedingt zu den Standardleistungen. Deshalb solltest Du den Leistungsumfang immer genau prüfen, bevor Du eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließt.
4. Krankenhaustagegeld nach einem Unfall
Julia ist in Berlin mit dem Fahrrad unterwegs. Ein anderer Radfahrer übersieht sie beim Abbiegen und fährt in Julias Hinterrad. Julia stürzt und bricht sich dabei die Schulter. Sie muss mehrfach operiert werden. Außerdem wird sie die Schulter längere Zeit nur sehr eingeschränkt bewegen können.
Julia hat vor kurzem eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen. Diese greift nach einem Unfall unmittelbar und Julia wird für die Dauer der stationären Behandlungen der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt. Eingeschlossen sind sämtliche weitere stationäre Krankenhausaufenthalte. Da Julia nach den operativen Eingriffen auf Unterstützung angewiesen ist, nutzt sie das Krankenhaustagegeld für eine Haushaltshilfe und die Kinderbetreuung für ihre kleine Tochter.
Adam Riese Tipp
Sorge für finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls. Mit der Adam Riese Unfallversicherung bist Du bestens abgesichert, auch in unerwarteten Situationen. Und das Beste daran: Passe Deine Versicherung individuell an, mit Zusatzbausteinen wie zum Beispiel dem Krankenhaustagegeld oder Gipsgeld.
Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.