Krankenhaus­tagegeld : Wann wird es gezahlt und welche Versicherungen gibt es?

Unfall von Melina

Ein Aufenthalt im Kranken­haus ist grundsätzlich kein Vergnügen. Damit er nicht zusätzlich auch noch zu einer finanziellen Mehr­belastung wird, kommt die Krankenhaus­tagegeld­versicherung ins Spiel. Und sorgt dafür, dass Du Dich in Ruhe auf Deine Genesung konzentrieren kannst.

 Person liegt im Bett mit einer Infusionsnadel im Arm.


1. Was ist Krankenhaus­tagegeld und wie wird es berechnet?

Ein Krankenhaus­aufenthalt kostet Dich pro Tag 10 €. Dieser Betrag ist gesetzlich festgelegt. Dabei bleibt es aber in der Regel nicht, denn um Dir die Zeit im Kranken­haus so angenehm wie möglich zu machen, nutzt Du den Fernseher und einen Telefonanschluss, Du besuchst die Cafeteria und kaufst im Krankenhaus­kiosk Bücher und Zeitschriften. Dazu kommen vielleicht noch Kosten für eine Kinder­betreuung in der Zeit Deiner Abwesenheit sowie die Fahrt­kosten für Deine Angehörigen. Mehrkosten wie diese werden nicht von der Kranken­versicherung übernommen. Mit dem Krankenhaus­tagegeld sicherst Du also die Zuzahlungen für einen stationären Aufenthalt ab.

Krankenhaus­tagegeld ist unabhängig vom Einkommen. Es wird Dir in der Höhe ausgezahlt, die Du festgelegt hast, liegt aber mindestens bei 10 und maximal bei 150 €. In die Berechnung der Beitrags­höhe fließen Dein Alter, Beruf und Gesundheits­zustand mit ein. Auch ob sie Teil einer allgemeinen Kranken­zusatz­versicherung ist, spielt eine Rolle.

Krankenhaus­tagegeld gibt es:

  • steuerfrei: Du bekommst es ohne Abzüge ausgezahlt.
  • unkompliziert: Du musst keine Belege für entstandene Kosten einreichen. Ein Nachweis über die Dauer des Aufenthalts im Kranken­haus ist ausreichend.
  • so lange wie nötig: Für jeden Tag, den Du in der Klinik verbringst, wird Dir der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt.
  • ohne Zweck­bindung: Du darfst Dein Krankenhaus­tagegeld so einsetzen, wie es für Dich am besten passt.

1.1 Was ist der Unterschied zwischen Krankenhaus­tagegeld, Kranken­tagegeld und Kranken­geld?

Neben dem Krankenhaus­tagegeld gibt es weitere Zahlungen, die Du im Krankheits­fall bzw. bei Arbeits­unfähigkeit erhalten kannst: das Kranken­tagegeld und das Kranken­geld. Es gibt aber Unterschiede in der Zahlungs­dauer und beim Anspruch.

Krankengeld

Das Kranken­geld erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Kranken­kassen ganz automatisch im Krankheitsfall bzw. im Falle einer Arbeits­unfähigkeit. Es ist nicht an eine stationäre Behandlung gebunden. Für das Krankengeld gilt eine zeitliche Begrenzung, auch die Höhe ist gesetzlich festgelegt. Du kannst es bis zu 1,5 Jahre beziehen und bekommst 70&nbsp% des Brutto­verdienstes oder maximal 90&nbsp% Deines Netto­einkommens.

Kranken­tagegeld

Wie das Kranken­geld ist auch diese Leistung unabhängig von einem Klinik­aufenthalt. Und wie das Krankenhaus­tagegeld ist sie eine private Zusatz­versicherung. Das Kranken­tagegeld soll das Kranken­geld ergänzen und einen Verdienst­ausfall abfedern. Die Höhe des Tages­satzes wird ebenfalls individuell vereinbart. Gezahlt wird, solange der Krankheits­zustand andauert.

2. Welche Versicherungen zahlen Krankenhaus­tagegeld?

Die Krankenhaus­tagegeld­versicherung ist eine private Zusatz­leistung. Du kannst also bei der Versicherung Deiner Wahl ein Angebot machen lassen.

Es gibt zwei Möglichkeiten für eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung:


1. Du schließt eine private Unfall­versicherung ab. Hier wird die Auszahlung des Krankenhaus­tagegeldes nur nach einem Unfall fällig, und zwar für alle Krankenhaus­aufenthalte, die bis zu drei Jahre nach dem Unfall notwendig sind.

2. Oder Du buchst das Krankenhaus­tagegeld als Teil einer privaten Kranken­zusatz­versicherung.

2.1 Muss eine Zusatz­versicherung abgeschlossen werden?

Krankenhaus­tagegeld ist eine Leistung, die nicht von gesetzlichen Kassen übernommen wird. Bei einer Krankenhaus­tagegeld­versicherung handelt es sich um eine private Zusatz­leistung. Die Antwort lautet also ja.

2.2 In welcher Höhe solltest Du Krankenhaus­tagegeld abschließen?

Die Höhe Deines Krankenhaus­tagegeldes bestimmst Du selbst. Es sollte aber mindestens die Kosten für Deinen Klinik­aufenthalt decken. Diese liegen bei einem Tagessatz von 10 Euro, die Dir vom Krankenhaus in Rechnung gestellt werden. Sinnvoll ist ein Betrag, mit dem Du auch für Mehrkosten aufkommen könntest. Überlege, welche weiteren Ausgaben während Deines Krankenhaus­aufenthalts auf Dich zukommen können und wähle dement­sprechend einen Tagessatz.

3. Anspruch auf Krankenhaus­tagegeld – Das solltest Du wissen!

Die Krankenhaus­tagegeld­versicherung ist eine unkomplizierte und sinnvolle Zusatzversicherung für viele Versicherte. Ein genauerer Blick auf den Leistungsumfang lohnt sich. So erfährst Du, welche Klinikaufenthalte – wie Reha-Maßnahmen und psychiatrische Behandlungen – abgedeckt sind.

3.1 Wer bekommt Krankenhaustagegeld?

Jeder Versicherte, der bei einem Krankenhaus­aufenthalt die Zuzahlung von 10&nsbp;€ am Tag leisten muss, kann Krankenhaus­tagegeld bekommen. Dazu zählen alle Personen ab 18 Jahren.

3.2 Gibt es Krankenhaus­tagegeld nur für stationäre Aufenthalte?

Wie es schon der Name verrät, bezieht sich das Krankenhaus­tagegeld tatsächlich nur auf die Zeit, die Du im Kranken­haus verbringen musst. Und zwar unabhängig davon, ob der Krankenhaus­aufenthalt geplant oder ungeplant ist. Stationärer Aufenthalt bedeutet, dass Du mindestens eine Nacht in der Klinik verbringst.

3.3 Über welchen Zeitraum wird Krankenhaus­tagegeld gezahlt und wie lange ist die Wartezeit?

Deine Krankenhaus­tagegeld­versicherung greift ab dem ersten Tag Deines Aufenthalts im Kranken­haus. Dazu zählen auch der Tag der Aufnahme und der Entlassungs­tag. Außerdem werden die Wochenenden, Samstage und Sonntage als volle Tage gerechnet.

Üblich ist eine Wartezeit, bis die Krankenhaus­tagegeld­versicherung tatsächlich greift. Im Allgemeinen sind das 3 Monate, nur bei besonderen Behandlungen wie Entbindungen sind es 8 Monate.

3.4 Welche Leistungen werden abgedeckt?

Das Krankenhaus­tagegeld ist ein reines Aufenthalts­geld. Das heißt, die Leistung besteht darin, Dir für jeden Tag, den Du in einer Klinik verbringst, einen fest vereinbarten Betrag auszuzahlen.

Ist Dein Krankenhaus­tagegeld Teil einer privaten Unfall­versicherung, erhältst Du den Betrag für alle stationären Aufenthalte, die auf den Unfall zurückzuführen sind, und das bis zu drei Jahre nach dem Unfall. Hast Du eine private Kranken­versicherung inklusive Krankenhaus­tagegeld abgeschlossen, bekommst Du für jeden stationären Aufenthalt Tagegeld zum vereinbarten Tagessatz.

Stationäre Reha-Maßnahmen sind nicht zwingend abgedeckt durch eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung. Auch ein Aufenthalt in einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie gehört nicht unbedingt zu den Standard­leistungen. Deshalb solltest Du den Leistungs­umfang immer genau prüfen, bevor Du eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung abschließt.

4. Krankenhaus­tagegeld nach einem Unfall

Julia ist in Berlin mit dem Fahrrad unterwegs. Ein anderer Radfahrer übersieht sie beim Abbiegen und fährt in Julias Hinterrad. Julia stürzt und bricht sich dabei die Schulter. Sie muss mehrfach operiert werden. Außerdem wird sie die Schulter längere Zeit nur sehr eingeschränkt bewegen können.

Julia hat vor kurzem eine Krankenhaus­tagegeld­versicherung abgeschlossen. Diese greift nach einem Unfall unmittelbar und Julia wird für die Dauer der stationären Behandlungen der vereinbarte Tagessatz ausgezahlt. Eingeschlossen sind sämtliche weitere stationäre Krankenhaus­aufenthalte. Da Julia nach den operativen Eingriffen auf Unterstützung angewiesen ist, nutzt sie das Krankenhaus­tagegeld für eine Haushalts­hilfe und die Kinder­betreuung für ihre kleine Tochter.

Adam Riese Tipp

Sorge für finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls. Mit der Adam Riese Unfall­versicherung bist Du bestens abgesichert, auch in unerwarteten Situationen. Und das Beste daran: Passe Deine Versicherung individuell an, mit Zusatz­bausteinen wie zum Beispiel dem Krankenhaus­tagegeld oder Gipsgeld.


 Profilbild von Melina
Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


Mehr zum Thema Unfall