Du has(s)t Nachbarn ? Behalte diese 7 Punkte im Hinter­kopf

Rechtsschutz von Melina

Egal, ob Du im eigenen Haus oder in einer Miet­wohnung lebst: um Nachbarn kommst Du meist nicht herum. Tu Dir selbst einen Gefallen und behalte diese 7 Punkte im Hinter­kopf – ganz gleich, ob Du Deine Nachbarn liebst oder hasst:

Ein Reihenhaus mit zwei unterschiedlichen Eingangstüren und Hauswänden.


Punkt 1: Leben ist auch nachts gestattet

Abends um elf noch schnell die Bohr­maschine auspacken und das Regal anbringen, das schon seit Wochen im Flur steht? Das kann Deinen Nachbarn zu Recht stören! Denn das gehört nicht mehr zur "gewöhnlichen" Lebens­führung.

Aber vom Extrem­fall abgesehen: Auch nachts kann und darf man leben. Das heißt Du darfst kochen, duschen, baden und auch (in Zimmerlautstärke!) Musik hören – ganz nach Belieben. Rücksicht nehmen ist jedoch angebracht. Davon ist beispiels­weise bei einer ausgiebigen, stunden­langen Dusche inklusive Gesangs­einlage nicht mehr zu reden.

Die Ruhe­zeiten, in denen eine stärkere Rücksicht­nahme sinnvoll ist, können regional unterschiedlich sein. In der Regel pendeln sie sich bei 22-6 Uhr nachts und tagsüber bei 13-15 Uhr ein.

Übrigens: Auch Baby­geschrei müssen Nachbarn untereinander hinnehmen, auch während der Ruhe­zeiten. Schließlich ist das ein Teil der ganz natürlichen Entwicklung eines Menschen.

Doch was man nachts darf und was nicht, hat in Bezug auf Lärm eindeutige Grenzen:

Punkt­2: Nachbarn sind wichtige Party­gäste

Geburtstags­feier: Typischer Fall, kommt pro Person jährlich einmal vor und wird meist musikalisch untermalt. Ab 22 Uhr gilt aber auch hier: Zimmer­lautstärke. Unabhängig davon, ob Du die Nachbarn mithilfe eines Zettels („Ich feiere heute meinen Geburtstag im 2. OG und bitte um Verständnis, wenn es etwas lauter wird“) vorgewarnt hast. Das ist zwar freundlich und kann Deine Mit­menschen vorwarnen, im Ernstfall ändert das aber nichts daran, dass die Ruhe­zeiten gelten.

Die Musik kannst Du natürlich ganz einfach leiser stellen. Aber wie sieht es mit Deinen Gästen aus? Viele Menschen machen viel Lärm, und die Gespräche müssen ja auch noch die Musik übertönen. Damit Deine Nachbarn gar nicht erst auf die Idee kommen, sich über lärmenden Besuch zu beschweren – z.B. auch auf dem Flur oder im Treppen­haus – gibt es eine einfache Möglichkeit: Lade Deine Nachbarn zum Fest ein und gib ihnen Möglichkeit, Dich zu kontaktieren, falls es ihnen doch zu laut wird.

Punkt 3: Musik­geschmäcker sind verschieden

Musizieren ist ein beliebtes Hobby und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen – man muss auch üben dürfen. Leider wird nicht jeder Hobby­musiker mit der Zeit auch besser. Und auch die Wahl des Instruments ist Geschmacks­sache. Ob Dir nun die Qualität oder der Stil der Darbietung missfällt: da musst Du durch. In der Regel gelten zwei bis drei Stunden (außerhalb der Ruhe­zeiten) täglich als zumutbar.

Punkt 4: Grill­genuss ist nicht für alle etwas

Raus aus dem Haus, direkt ins Freie: So mancher Nachbar produziert Gerüche, die anderen stinken. Vor allem beim Grillen im Sommer. Genau dann, wenn auch die Nachbar­schaft die Wärme auf dem Balkon oder im Garten genießt. Holzkohle­grills erzeugen eine Menge Rauch, aber zumindest das Grillen mit einem Elektro- oder Gasgrill, die maximal Würstchen- oder Gemüse­duft aussenden, sollte Deine Nachbarn nicht stören. Oftmals regelt eine Haus­ordnung, wie oft und wie lange gegrillt werden darf.

Punkt 5: Englischer Rasen ist auch in Deutsch­land in

Sobald die ersten Sonnen­strahlen auf das frische Grün treffen, hört man sie schon von weitem: Rasen­mäher. Wenn Dein Nachbar sich einen englischen Rasen wünscht, darf er diesen gerne zurecht­stutzen, auch wenn Du lieber Deine Ruhe hättest. Allerdings sollte der Rasenmäher in Wohngebieten mindestens zwischen 20 und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feier­tagen ausgeschaltet bleiben (§ 7 Geräte- und Maschinen­lärmschutz­verordnung).

Geräuschlose Hand­arbeiten am Rasen sind übrigens rund um die Uhr erlaubt – und schließlich sind das Säen, Bewässern und Unkraut jäten für einen "richtigen" englischen Rasen mindestens ebenso wichtig. Für manche gehört die Garten­arbeit einfach dazu wie für den Schwaben die Kehrwoche. Wo wir gerade dabei sind:

Punkt 6: Dem Schwaben die Kehr­woche …

Je nachdem, wo Du wohnst, warten eventuell ganz besondere Gepflogen­heiten auf Dich: Im Schwäbischen zum Beispiel die berühmte Kehrwoche. Und auch die Müll­trennung ist von Landkreis zu Landkreis anders geregelt. Gibt es vielleicht auch ungeschriebene Haus-Gesetze, die die Deko und Schuhe im Treppen­haus regulieren? Oder die Park-Gewohn­heiten in der Straße und im Hof? Oder die Annahme von Paketen?

Informiere Dich am besten direkt, was für Dein neues Heim gilt, dann sind auch die Nachbarn zufrieden.

Punkt 7: Es wird nie so heiß gegessen, wie gekocht wird

Natürlich landet nicht jeder Nachbarschafts­streit gleich beim Anwalt. Viele Uneinigkeiten lösen sich schon durch ein persönliches, sachliches Gespräch zwischen den betroffenen Personen. Suche das Gespräch möglichst frühzeitig und bleibe höflich und ruhig.

Manchmal hilft auch eine neutrale Person als Schlichter. Gemeinsam findet Ihr sicher eine Lösung, mit der beide Seiten leben können. Schließlich wollt Ihr vermutlich beide dasselbe: Entspannt und ohne Stress im eigenen Zuhause leben.

Adam Riese Tipp

Wenn persönliche Gespräche mit dem Nachbarn nicht helfen, gibt es auch noch die Möglichkeit der Mediation, bevor das Gericht die letzte Anlauf­stelle bietet. Bei der Adam Riese Rechtsschutz­versicherung ist die außer­gerichtliche Schlichtung (Mediation) bis 3.000 € abgedeckt.


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Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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