Drei Frauen machen ein Selfie
Zahnzusatz­versicherung

Starker Schutz für schöne & gesunde Zähne


Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit

Schnee­weißes Hollywood-Lächeln hin oder her: Wenn’s um Deine Zähne geht, ist Gesund­heit das Allerwichtigste. Die gesetzlichen Kranken­kassen zahlen die mitunter kost­spieligen Behand­lungen beim Zahn­arzt aber nur zum Teil. Deshalb empfehlen wir Dir, Dich mit der Zahnzusatz­versicherung abzusichern: Mit ihr musst Du nicht auf eigene Kosten lachen, denn sie übernimmt Leistungen, für die die gesetzliche Kranken­versicherung nicht aufkommt – von der halb­jährlichen Prophy­laxe bis zum hoch­wertigen Zahn­ersatz!

Schutz nach Maß

Wähle aus drei Tarifen den Schutz, der am besten zu Deinen Bedürfnissen passt.

Keine Warte­zeit

Deine Zähne sind von Anfang an geschützt, Du musst nicht erst mehrere Monate Warte­zeit aussitzen.

Top Vor­sorge

Die Zahnzusatz­versicherung übernimmt auch Prophy­laxe-Behand­lungen wie Zahn­reinigungen – in allen Tarifen.

Der passende Schutz für Dich & Deine Zähne

Zahn­ersatz

Bei Kronen, Brücken, Implantaten und Co. übernimmt Deine gesetz­liche Kranken­kasse nur einen kleinen Teil der Kosten. Die Zahnzusatz­versicherung erstattet Dir Behandlungs­kosten je nach Tarif bis zu 100 %.

Wahlweise 100 %, 90 % oder 75 %

Zahn­füllung

Die Zahnzusatz­versicherung trägt 100 % der Kosten für moderne Komposit­füllungen nicht nur im vorderen Zahn­bereich, sondern auch bei Backen­zähnen, wo die gesetz­lichen Kranken­kassen nur Amalgam­füllungen abdecken.

100 % Kosten­übernahme

Zahnarzt­honorar

Die Honorare Deines Zahn­arztes überschreiten die Höchst­sätze der Gebühren­ordnung? Kein Problem, auch das übernimmt die Zahnzusatz­versicherung.

Über den Höchst­sätzen der Gebühren­ordnung

Zahn­prophylaxe

Deine Rechnung für die professionelle Zahn­reinigung, Fissuren­versiegelung, Fluori­dierung und andere Vorsorge­maßnahmen zahlt Deine Zahnzusatz­versicherung.

Bis zu 150 € jähr­lich

Zahn­behandlung

Auch um Zahn­behandlungen wie Wurzel- oder Parodontal­behandlungen musst Du Dir – zumindest finanziell – keine Gedanken machen, denn auch sie werden zu 100 % übernommen.

100 % Kosten­übernahme

Kiefer­orthopädische Leistungen

Zahn­spangen und andere kiefer­orthopädische Behandlungen werden bis zur Vollendung des 18. Lebens­jahres übernommen. Gleiches gilt für Behandlungen nach einem Unfall.

Bis zu 3.000 €

FAQ – Zahnzusatz­versicherung

Die gesetzlichen Kranken­kassen zahlen nur einen kleinen Teil dessen, was Zahn­behandlungen kosten. Für moderne Komposit­füllungen von Backen­zähnen kommen sie genauso wenig auf wie für Vorsorge­maßnahmen, etwa Fluori­dierungen und regel­mäßige Zahn­reinigungen. Auch bei Zahn­ersatz wie Brücken und Implantaten musst Du ohne Zusatz­versicherung tief in die Tasche greifen, denn der Groß­teil der Rechnung (die mehrere tausend Euro betragen kann) geht auf Dich. Eine Zahn­zusatzversicherung kann Dich im Ernst­fall vor hohen Kosten schützen, indem sie bis zu 100 % der Rechnungs­summe übernimmt.
Viele Zahnzusatz­versicherungen können erst in Anspruch genommen werden, nachdem eine mehrmonatige Warte­zeit vergangen ist. So verhindern Versicherer, dass sich Neukunden direkt nach Vertrags­abschluss behandeln lassen und Kosten verursachen. Bei uns kannst Du Deine Zahnzusatz­versicherung dagegen ohne Wartezeit nutzen!
Da die Zahnzusatz­versicherung nur medizinisch notwendige Behandlungen übernimmt bzw. bezuschusst, zählen rein kosmetische Behandlungen nicht zu den Leistungen der Versicherung. Diese musst Du also selbst bezahlen.