Häufige Fragen zum Thema:
FAQ – das 1x1 der Haus­rat

Hier findest Du die häufigsten Fragen zum Thema: FAQ – das 1x1 der Haus­rat.
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Zum Haus­rat gehören alle Sachen, die dem Versicherungs­nehmer zur privaten Nutzung dienen, unabhängig davon, ob es sich um Einrichtung, Gebrauchs- oder Verbrauchs­gegenstände handelt.

Häufig sagt man auch: Haus­rat ist all das, was aus Deinem Haus oder Deiner Wohnung herauspurzeln würde, wenn Du sie auf den Kopf stellst und schüttelst. Für die fest verbauten Dinge dagegen ist in der Regel eine Wohngebäude­versicherung zuständig.

Hier bekommst Du eine kleine Übersicht der Gegen­stände, die als Haus­rat gelten:

  • Gebrauchs­gegenstände: Kleidung, Schuhe, Elektro­geräte (z.B. Fernseher, Computer, Musik­anlage), Bücher, Haushalts­geräte (z.B. Staub­sauger, Mikro­welle), Hobby-Geräte (z.B. Foto­apparat, Kanu), Roll­stühle
  • Verbrauchs­gegenstände: Nahrungs­mittel, Getränke
  • Einrichtung: Möbel, Einbau­schränke und -küchen, Teppiche, Gardinen, Pflanzen, Bilder
  • Haustiere: Vögel, Katzen, Hunde, Fische (leider kann bei einer Entschädigung hier nicht der ideelle Wert erbracht werden – wie soll man den auch festlegen – sondern nur der einer Neu­anschaffung)
  • Wert­gegenstände: Wert­sachen wie Schmuck, Bar­geld, Wert­papiere, Antiquitäten, Uhren, Kunst, Sammel­objekte (z.B. Münzen, Brief­marken)

Bitte beachte, dass bei der Versicherung von Wert­sachen und Bar­geld eine Entschädigungs­grenze gilt. Sie legt fest, dass im Schaden­fall ein bestimmter Anteil des Wertes entschädigt wird, und orientiert sich an der vereinbarten Versicherungs­summe.

Der Schutz Deiner Hausrat­versicherung bezieht sich zudem auf Deinen gesamten Haushalt und schließt neben Gegen­ständen in Deiner Wohnung selbst auch die im (nur von Dir zugänglichen) Keller, Garage, Balkon, Winter­garten und Dach­boden ein.

Was ist gewöhnlich nicht inbegriffen?

  • Privat­eigentum, das besonderen Versicherungs­schutz verlangt (z.B. spezielle Kunst­gegenstände oder sehr kostbare Wert­sachen)
  • Kraft­fahrzeuge, Motor­räder, Motor- & Segel­boote
  • Elektronisch gespeicherte Daten & Computer­programme
  • Haus­rat von Mietern oder Unter­mietern

Eine Hausrat­versicherung greift bei den häufigsten Gefahren innerhalb Deiner privaten Räumlich­keiten. Dazu gehört in der Regel die Übernahme der Kosten für zerstörte, beschädigte oder abhanden­gekommene Gegen­stände Deines Haus­halts. Mit­hilfe unserer verschiedenen Bau­steine passt Du Deinen Versicherungs­schutz individuell an Deine Wünsche an.

Eine Entschädigung erhältst Du z.B., wenn Deine Habselig­keiten durch Brand, Explosion und Implosion zu Schaden kommen. Die Versicherung bietet ebenfalls Schutz bei Einbruch­diebstahl und Vandalismus sowie bei Schäden, die durch Sturm, Blitzschlag, Hagel und austretendes Leitungs­wasser entstehen – beispiels­weise, wenn eine defekte Wasch­maschine oder eine über­gelaufene Bade­wanne Wasser­schäden oder ein Blitz­schlag Überspannungs­schäden verursachen.

Grundsätzlich lohnt sich die Absicherung des Hausrats für jeden gewöhnlichen Haus­halt – sowohl für Mieter als auch Eigen­tümer einer Wohnung oder eines Hauses. Modernes Heim­kino, moderne Küchen­möbel und -geräte und teure Sport­geräte: Deine Wohnung birgt mehr Kostbar­keiten, als Du auf den ersten Blick vielleicht vermuten würdest.

Sobald der Wert Deines Haus­rats so hoch ist, dass ein Neu­kauf aller Sachen Dich finanziell über­fordern würde, raten wir zum Abschluss einer Hausrat­versicherung. Denn im Vergleich liegen die Tarife einer Hausrat­versicherung deutlich unter dem finanziellen Risiko, das Du trägst, wenn Du Deinen Haus­rat nicht versicherst.

Ob bei Feuer oder Ein­bruch: Prinzipiell ist Dein Fahrrad durch die Hausrat­versicherung mitversichert, allerdings nur, wenn es innerhalb Deines Haus­halts – also der Räumlich­keiten – beschädigt wird.

Das ist Dir zu wenig? Dann erweitere Deine Hausrat­versicherung durch unseren Fahrrad-Baustein und sichere Dein Fahrrad gegen Diebstahl ab, egal wo und wann dieser passiert.

Übrigens: Die E-Bike-Versicherung von Adam Riese sichert E-Bikes mit dem Diebstahl-Baustein ab, auch wenn beim Einkaufen oder auf einer Reise etwas passiert.

Die Hausrat­versicherung von Adam Riese bietet einen umfassenden Schutz bei Dieb­stählen und Ein­brüchen. Kommen bei einem Ein­bruch Wert­sachen abhanden, ersetzt die Versicherung den Verlust. Das gleiche gilt für Eigentum, das durch Vandalismus zerstört oder beschädigt wurde.

Bei Adam Riese stehen Dir zwei Tarife für die Hausrat­versicherung zur Auswahl. Je nach Tarif variieren die Versicherungs­summe und Art der Leistungen bei Einbruch­diebstählen. Wähle aus Haus­rat XL und XXL das passende für Deinen Haus­halt!

Die Glas­versicherung gehört zu den Zusatz­bausteinen unserer Hausrat­versicherung und ergänzt das Standard­paket um einen besonderen Schutz gegen Glas­schäden. Unter den Versicherungs­schutz fallen Ausstattung und Möbel mit Glas­einsatz, wie z.B. Glas­tische, Glas­keramik-Koch­felder und Glas­türen. Aquarien und Terrarien sind ebenfalls mit­versichert.

Die Hausrat­versicherung deckt Schäden ab, die durch austretendes Leitungs­wasser passiert sind. Hausrats­schäden, die von Grund­wasser oder Regen verursacht werden, fallen demnach nicht unter den Versicherungs­schutz.

Um diese Versicherungs­lücke zu schließen, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss des Bau­steins gegen Elementar­schäden und Natur­gewalten. Unter den Begriff Elementar­schäden fallen alle Schäden, die durch Natur­ereignisse und Unwetter entstehen, zum Beispiel durch Erd­beben, Schnee­lawinen oder Hoch­wasser. Das Natur­gewalten-Paket von Adam Riese ist daher die optimale Ergänzung für Deine Hausrat­versicherung und erlebt gerade in Zeiten von Klima­wandel und Extrem­wettern eine erhöhte Nach­frage.

Die Hausrat­versicherung zählt nicht zu den gesetzlichen Pflicht­versicherungen und ist keine Voraus­setzung für das Mieten einer Wohnung. Dennoch erspart Dir eine solche Versicherung eine Menge Geld und Ärger, wenn Dein Haus­rat in einer Miet­wohnung durch Einbruch, Wasser oder Feuer zu Schaden kommt.

Der Unterversicherungs­verzicht betrifft Dich, wenn Du den Wert Deines Haus­rats und somit Deine Versicherungs­summe nach der Anzahl der Quadrat­meter Deiner Wohnung oder Deines Hauses berechnen lässt – eine schnellere Methode als jeden einzelnen Wert Deines Haus­rats zu addieren. Du solltest aber in jedem Fall gewähr­leisten, dass Deine Versicherungs­summe ausreichend hoch ist, sodass im Schaden­fall alle entstandenen Kosten auch gedeckt sind und Du nicht unter­versichert bist.

Damit Dein Haus­rat also auch über die Quadratmeter­methode genügend abgesichert ist, gibt es den Unterversicherungs­verzicht.

Mit dem Verzicht zahlst Du zwar etwas mehr Beitrag, bist aber auf der sicheren Seite, sodass Dein Haus­rat auch komplett bis zur vereinbarten Versicherungs­summe abgesichert ist. Solltest Du Dich also für den Verzicht entscheiden, hat dies zur Folge, dass im Schaden­fall der Versicherer darauf verzichtet, zu überprüfen, ob bei Dir eine Unter­versicherung besteht und infolge­dessen Abzüge beim Schaden­ersatz zu erwarten sind. Ohne diese Prüfung nimmt die Bearbeitung Deines Schaden­falls auch deutlich weniger Zeit in Anspruch und Du kannst schneller mit Leistungen rechnen.

Schließt Du keinen Unterversicherungs­verzicht ab, leistet Deine Versicherung nur anteilig, wenn der Neu­wert Deines Haus­rats über der vereinbarten Versicherungs­summe liegt.

Wenn Deine Wohnung von Einbruch­diebstahl, Brand, Blitz­schlag, Explosion, einem Sturm- oder Wasser­schaden betroffen ist, tritt der sogenannte Schaden­fall ein. Im Schaden­fall kommt Deine Hausrat­versicherung für die finanziellen Folgen auf, die Du durch die Beschädigung oder Zerstörung Deines Haus­rats erleidest.

Die Summe errechnet sich dabei aus dem aktuellen Neu­wert Deiner Möbel und Geräte. Sollte es also z.B. ein gewisses Möbel­stück nicht mehr geben, orientiert sich die Entschädigung an einem wert­ähnlichen Möbel­stück. So bekommst Du alles, was beschädigt wurde, zum Neu­wert ersetzt – unter Einhaltung der vereinbarten Versicherungs­summe.

Die Details der Versicherung – welche Leistungen sie bietet, wie hoch die Selbst­beteiligung und die Entschädigungs­grenzen liegen – unterscheiden sich je nach Tarif. Welcher Versicherungs­schutz für Dich infrage kommt, findest Du direkt online mithilfe unserer Angebots­rechner heraus.