Wasser­schaden - Welche Versicherung übernimmt die Kosten?

Hausrat von Melina

Wenn plötzlich das Bade­zimmer unter Wasser steht, sich an der Wand feuchte Flecken bilden oder es von der Decke tropft, steckt meist ein Wassers­chaden dahinter. Dann gilt es, schnell zu handeln. Wir zeigen Dir, was Du im Ernstfall tun musst und wer für den Schaden aufkommt.

Wasser sammelt sich auf einem weißen Küchenboden.


1. Was ist ein Wasser­schaden?

Ist Wasser an einer Stelle aus- oder eingetreten, wo das nicht passieren sollte, und hat dabei das Gebäude oder die Einrichtung beschädigt, spricht man von einem Wasser­schaden. Er kann durch Leitungs- oder Regen­wasser ausgelöst werden. In den meisten Fällen besteht Versicherungs­schutz. Allerdings gilt der nicht für das aus- oder eintretende Wasser an sich, sondern nur für die Schäden, die es verursacht.

1.1 Schäden an Häusern oder in Wohnungen

Ursache für einen Wasser­schaden können defekte Rohre oder Leitungen, kaputte Haushalts­geräte, Natur­katastrophen oder Fehl­verhalten sein.


Das sind die häufigsten Ursachen von Wasser­schäden und ihre Folgen:

Ursache Folgen
Rohrbruch (durch Rost, Frost oder Bauarbeiten) Feuchtes Mauerwerk, Schimmelbildung, beschädigte Möbel, unbrauchbare Einrichtungsgegenstände und Kleidung
Unwetter/Starkregen Feuchte Böden und Wände, unbrauchbare Möbel, kaputte Elektrogeräte
Hochwasser Feuchte Böden und Wände, defekte Möbel, kaputte Elektrogeräte
Defekte Waschmaschine oder Spülmaschine (Gerät oder Anschlüsse) Feuchte Böden und Wände, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände
Rückstau aus der Kanalisation Verschmutzte und feuchte Wände und Böden, unbrauchbare Möbel
Defekter Boiler Feuchte Wände und Böden, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände
Menschliches Fehlverhalten (z.B. übergelaufene Badewanne, falsch angeschlossene Haushaltsgeräte) Feuchte Wände und Böden, kaputte Elektrogeräte, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände

1.2 Andere Wasser­schäden

Ein Wasser­schaden kann nicht nur Wohnung und Einrichtung betreffen, sondern zum Beispiel auch das Handy. Ist Dir Dein Handy ins Wasser gefallen, solltest Du ebenfalls schnell handeln. Schalte das Handy aus und lasse es trocknen, für mindestens 48 Stunden.


Ist eine andere Person für den Wasser­schaden an Deinem Handy verantwortlich, kommt ihre Haftpflicht­versicherung dafür auf – vorausgesetzt, sie hat einen Versicherungs­schutz. Hast Du den Wasser­schaden an Deinem Telefon selbst herbeigeführt, springt in manchen Fällen die Hausrat­versicherung ein. Gleiches gilt übrigens auch für Laptops.

2. Wie können Wasser­schäden beseitigt werden und welche Kosten fallen dafür an?

Kleinere Folge­schäden kannst Du selbst beheben. In schwereren Fällen müssen aber Handwerks­betriebe ran. Außerdem musst du unbrauchbaren Hausrat ersetzten. Die Kosten dafür können schnell vier- oder fünf­stellige Summen erreichen.

Folgende Schritte können nach einem Wasser­schaden notwendig sein und Kosten verursachen:

Das Wasser beseitigen:
Bei größeren Wasser­mengen muss die Feuer­wehr das Wasser abpumpen. In manchen Regionen ist das kosten­pflichtig.

Die Ursache aufspüren:
Bei einem Rohrbruch ist das Leck von außen oft nicht erkennbar. Die sogenannte Leckage­ortung übernehmen Fach­betriebe.

Die Ursache reparieren:
Defekte Leitungen, gebrochene Rohre oder kaputte Anschlüsse müssen repariert werden.

Mauerwerk, Böden und Decken trocknen:
Je länger der Wasser­schaden besteht, desto größer ist meist der Schaden. Ist das Wasser in Böden, Decken oder Wände gesickert, müssen diese professionell getrocknet und unter Umständen erneuert werden. Hat sich bereits Schimmel gebildet, muss ein Fach­betrieb ihn entfernen.

Wand- und Bodenbelag erneuern:
Nach einem Wasser­schaden muss der Raum eventuell neu gefliest oder tapeziert werden.

Hausrat reparieren oder ersetzen:
Beschädigte Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher usw. musst Du reparieren (lassen) oder neu kaufen.

Hotelübernachtung buchen:
Während der Trocknungs- und Reparaturarbeiten musst Du unter Umständen in ein Hotel ziehen.

3. Wer übernimmt die Kosten bei einem Wasser­schaden?

In den allermeisten Fällen kommt die Versicherung für die Schäden auf. Je nachdem, wo das Wasser herkommt, wie und wo der Schaden entstanden und was beschädigt ist, springt jeweils eine andere Versicherung ein. Es ist auch möglich, dass sich mehrere Versicherungen die Schaden­summe teilen.

3.1 Wer ist haftbar?

Wenn etwas kaputt geht, haftet derjenige, der den (Wasser-)Schaden verursacht hat. Hast Du zum Beispiel die Bade­wanne überlaufen lassen und bei Deinem Nachbarn tropft es aus der Decke, musst Du für den Schaden aufkommen. Entsteht der Wasser­schaden aufgrund eines technischen Defekts, zahlt die Versicherung.

3.2 Welche Versicherung ist für Wasser­schäden zuständig?

Welche Versicherung zahlt, hängt von folgenden Aspekten ab:

1. Wo kommt das Wasser her?
Hat Leitungs­wasser einen Wasser­schaden in der eigenen Wohnung verursacht, springt die Wohngebäude­versicherung des Haus­eigentümers und/oder die Hausrat­versicherung des Bewohners ein.
Ursachen für einen Leitungswasser­schaden können zum Beispiel sein:

  • Rohrbruch
  • geplatzte Zuleitungen von Haushalts­geräten
  • Schäden am Boiler
  • Defekte der Heizungs­anlage
  • Schäden an einer Sprinkler­anlage

Hat ein Unwetter wie Starkregen, eine Über­schwemmung oder ein Erdbeben den Wasser­schaden ausgelöst, zahlt die Elementarschaden­versicherung des Haus­eigentümers.

2. Was ist beschädigt?

Schäden am Gebäude selbst zahlt die Gebäude­versicherung des Haus­eigentümers. Das umfasst feuchtes Mauerwerk, Schäden an der Decke und kaputten Bodenbelag.
Hat der Wasser­schaden den Hausrat in Mitleiden­schaft gezogen, kommt dafür die Hausrat­versicherung des Bewohners auf. Unter Hausrat versteht man alle beweglichen Gegenstände der Einrichtung wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung usw. Wer nicht versichert ist, muss die Schäden aus eigener Tasche begleichen.

Und wer zahlt für die Unter­bringung bei einem Wasser­schaden, wenn man für die Zeit der Trocknungs­arbeiten ausziehen muss? Dafür kommt ebenfalls die Hausrat- oder Wohngebäude­versicherung auf.
Hat ein Wasser­schaden in Deiner Wohnung Schäden in der Nachbar­wohnung verursacht, kommt Deine Privathaft­pflicht in der Regel dafür auf.

4. Wie gehe ich im Schadenfall vor?

Bei einem Wasser­schaden empfiehlt sich im Grunde das gleiche Vorgehen wie bei einem Autounfall: Ruhe bewahren, Unfall­stelle absichern, Schäden dokumentieren, Versicherung informieren.

Was genau zu tun ist, zeigen wir Dir anhand eines Beispiels. Angenommen, der Anschluss der Waschmaschine ist defekt und das Wasser läuft seit einigen Stunden nicht in die Maschine, sondern auf den Boden. Dann ist Folgendes zu tun:

1) Ruhe bewahren
Keine Panik – atme tief durch, dann mache Dich an die Arbeit.

2) Wasser­hahn abdrehen
Drehe die Wasser­zufuhr ab, damit nicht noch mehr Wasser ausläuft. In unserem Fall ist das der Hahn der Wasch­maschine oder der Haupthahn.

3) Strom abstellen
Drehe zu Deiner eigenen Sicherheit die Sicherung der betroffenen Elektro­geräte heraus.

4) Wasser (ab)marsch
Als nächstes entfernst Du das Wasser. Im Bade­zimmer dürften Eimer und Putz­lappen genügen. Läuft nach einem Unwetter der Keller voll, muss unter Umständen die Feuerwehr ran.
Wenn Du die Möglich­keit hast, kannst Du jetzt bereits Fotos vom Schaden machen, um ihn für die Versicherung zu dokumentieren.

5) Retten, was zu retten ist
Bringe als nächstes deinen Hausrat und deine Möbel in Sicherheit. Lüfte anschließend den Raum, um möglichst viel Feuchtig­keit loszuwerden und (weitere) Folge­schäden zu vermeiden. Je nachdem, welcher Raum betroffen ist und wie viel Wasser sich darin befindet, ist es auch sinnvoll, zuerst Deine Sachen zu retten und dann das Wasser los­zuwerden.

6) Schäden dokumentieren
Damit die Versicherung für die Schäden aufkommen kann, braucht sie möglichst viele Informationen. Mache Fotos von den betroffenen Räumen und Gegen­ständen, am besten aus verschiedenen Perspektiven. Im Fall des defekten Wasch­maschinen­anschlusses müsstest Du den Anschluss sowie den beschädigten Hausrat fotografieren.

7) Schaden der Versicherung melden
Jetzt gilt es, schnellst­möglich die Versicherung zu informieren und eine Schaden­meldung zu machen.

8) Haus­verwaltung oder Vermieter informieren
Wenn Du zur Miete wohnst, musst Du auch den Vermieter oder die Haus­verwaltung informieren. Zum einen sind Mieterinnen und Mieter verpflichtet, Mängel anzuzeigen. Zum anderen kannst du unter Umständen eine Miet­minderung geltend machen.

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Veröffentlicht am von
Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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