Wasserschaden - Welche Versicherung übernimmt die Kosten?
Wenn plötzlich das Badezimmer unter Wasser steht, sich an der Wand feuchte Flecken bilden oder es von der Decke tropft, steckt meist ein Wasserschaden dahinter. Dann gilt es, schnell zu handeln. Wir zeigen Dir, was Du im Ernstfall tun musst und wer für den Schaden aufkommt.
Inhalte
1. Was ist ein Wasserschaden?
Ist Wasser an einer Stelle aus- oder eingetreten, wo das nicht passieren sollte, und hat dabei das Gebäude oder die Einrichtung beschädigt, spricht man von einem Wasserschaden. Er kann durch Leitungs- oder Regenwasser ausgelöst werden. In den meisten Fällen besteht Versicherungsschutz. Allerdings gilt der nicht für das aus- oder eintretende Wasser an sich, sondern nur für die Schäden, die es verursacht.
1.1 Schäden an Häusern oder in Wohnungen
Ursache für einen Wasserschaden können defekte Rohre oder Leitungen, kaputte Haushaltsgeräte, Naturkatastrophen oder Fehlverhalten sein.
Das sind die häufigsten Ursachen von Wasserschäden und ihre Folgen:
Ursache | Folgen |
---|---|
Rohrbruch (durch Rost, Frost oder Bauarbeiten) | Feuchtes Mauerwerk, Schimmelbildung, beschädigte Möbel, unbrauchbare Einrichtungsgegenstände und Kleidung |
Unwetter/Starkregen | Feuchte Böden und Wände, unbrauchbare Möbel, kaputte Elektrogeräte |
Hochwasser | Feuchte Böden und Wände, defekte Möbel, kaputte Elektrogeräte |
Defekte Waschmaschine oder Spülmaschine (Gerät oder Anschlüsse) | Feuchte Böden und Wände, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände |
Rückstau aus der Kanalisation | Verschmutzte und feuchte Wände und Böden, unbrauchbare Möbel |
Defekter Boiler | Feuchte Wände und Böden, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände |
Menschliches Fehlverhalten (z.B. übergelaufene Badewanne, falsch angeschlossene Haushaltsgeräte) | Feuchte Wände und Böden, kaputte Elektrogeräte, unbrauchbare Möbel und Einrichtungsgegenstände |
1.2 Andere Wasserschäden
Ein Wasserschaden kann nicht nur Wohnung und Einrichtung betreffen, sondern zum Beispiel auch das Handy. Ist Dir Dein Handy ins Wasser gefallen, solltest Du ebenfalls schnell handeln. Schalte das Handy aus und lasse es trocknen, für mindestens 48 Stunden.
Ist eine andere Person für den Wasserschaden an Deinem Handy verantwortlich, kommt ihre Haftpflichtversicherung dafür auf – vorausgesetzt, sie hat einen Versicherungsschutz. Hast Du den Wasserschaden an Deinem Telefon selbst herbeigeführt, springt in manchen Fällen die Hausratversicherung ein. Gleiches gilt übrigens auch für Laptops.
2. Wie können Wasserschäden beseitigt werden und welche Kosten fallen dafür an?
Kleinere Folgeschäden kannst Du selbst beheben. In schwereren Fällen müssen aber Handwerksbetriebe ran. Außerdem musst du unbrauchbaren Hausrat ersetzten. Die Kosten dafür können schnell vier- oder fünfstellige Summen erreichen.
Folgende Schritte können nach einem Wasserschaden notwendig sein und Kosten verursachen:
Das Wasser beseitigen:
Bei größeren Wassermengen muss die Feuerwehr das Wasser abpumpen. In manchen Regionen ist das kostenpflichtig.
Die Ursache aufspüren:
Bei einem Rohrbruch ist das Leck von außen oft nicht erkennbar. Die sogenannte Leckageortung übernehmen Fachbetriebe.
Die Ursache reparieren:
Defekte Leitungen, gebrochene Rohre oder kaputte Anschlüsse müssen repariert werden.
Mauerwerk, Böden und Decken trocknen:
Je länger der Wasserschaden besteht, desto größer ist meist der Schaden. Ist das Wasser in Böden, Decken oder Wände gesickert, müssen diese professionell getrocknet und unter Umständen erneuert werden. Hat sich bereits Schimmel gebildet, muss ein Fachbetrieb ihn entfernen.
Wand- und Bodenbelag erneuern:
Nach einem Wasserschaden muss der Raum eventuell neu gefliest oder tapeziert werden.
Hausrat reparieren oder ersetzen:
Beschädigte Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Bücher usw. musst Du reparieren (lassen) oder neu kaufen.
Hotelübernachtung buchen:
Während der Trocknungs- und Reparaturarbeiten musst Du unter Umständen in ein Hotel ziehen.
3. Wer übernimmt die Kosten bei einem Wasserschaden?
In den allermeisten Fällen kommt die Versicherung für die Schäden auf. Je nachdem, wo das Wasser herkommt, wie und wo der Schaden entstanden und was beschädigt ist, springt jeweils eine andere Versicherung ein. Es ist auch möglich, dass sich mehrere Versicherungen die Schadensumme teilen.
3.1 Wer ist haftbar?
Wenn etwas kaputt geht, haftet derjenige, der den (Wasser-)Schaden verursacht hat. Hast Du zum Beispiel die Badewanne überlaufen lassen und bei Deinem Nachbarn tropft es aus der Decke, musst Du für den Schaden aufkommen. Entsteht der Wasserschaden aufgrund eines technischen Defekts, zahlt die Versicherung.
3.2 Welche Versicherung ist für Wasserschäden zuständig?
Welche Versicherung zahlt, hängt von folgenden Aspekten ab:
1. Wo kommt das Wasser her?
Hat Leitungswasser einen Wasserschaden in der eigenen Wohnung verursacht, springt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers und/oder die Hausratversicherung des Bewohners ein.
Ursachen für einen Leitungswasserschaden können zum Beispiel sein:
- Rohrbruch
- geplatzte Zuleitungen von Haushaltsgeräten
- Schäden am Boiler
- Defekte der Heizungsanlage
- Schäden an einer Sprinkleranlage
Hat ein Unwetter wie Starkregen, eine Überschwemmung oder ein Erdbeben den Wasserschaden ausgelöst, zahlt die Elementarschadenversicherung des Hauseigentümers.
2. Was ist beschädigt?
Schäden am Gebäude selbst zahlt die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers. Das umfasst feuchtes Mauerwerk, Schäden an der Decke und kaputten Bodenbelag.
Hat der Wasserschaden den Hausrat in Mitleidenschaft gezogen, kommt dafür die Hausratversicherung des Bewohners auf. Unter Hausrat versteht man alle beweglichen Gegenstände der Einrichtung wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung usw. Wer nicht versichert ist, muss die Schäden aus eigener Tasche begleichen.
Und wer zahlt für die Unterbringung bei einem Wasserschaden, wenn man für die Zeit der Trocknungsarbeiten ausziehen muss? Dafür kommt ebenfalls die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung auf.
Hat ein Wasserschaden in Deiner Wohnung Schäden in der Nachbarwohnung verursacht, kommt Deine Privathaftpflicht in der Regel dafür auf.
4. Wie gehe ich im Schadenfall vor?
Bei einem Wasserschaden empfiehlt sich im Grunde das gleiche Vorgehen wie bei einem Autounfall: Ruhe bewahren, Unfallstelle absichern, Schäden dokumentieren, Versicherung informieren.
Was genau zu tun ist, zeigen wir Dir anhand eines Beispiels. Angenommen, der Anschluss der Waschmaschine ist defekt und das Wasser läuft seit einigen Stunden nicht in die Maschine, sondern auf den Boden. Dann ist Folgendes zu tun:
1) Ruhe bewahren
Keine Panik – atme tief durch, dann mache Dich an die Arbeit.
2) Wasserhahn abdrehen
Drehe die Wasserzufuhr ab, damit nicht noch mehr Wasser ausläuft. In unserem Fall ist das der Hahn der Waschmaschine oder der Haupthahn.
3) Strom abstellen
Drehe zu Deiner eigenen Sicherheit die Sicherung der betroffenen Elektrogeräte heraus.
4) Wasser (ab)marsch
Als nächstes entfernst Du das Wasser. Im Badezimmer dürften Eimer und Putzlappen genügen. Läuft nach einem Unwetter der Keller voll, muss unter Umständen die Feuerwehr ran.
Wenn Du die Möglichkeit hast, kannst Du jetzt bereits Fotos vom Schaden machen, um ihn für die Versicherung zu dokumentieren.
5) Retten, was zu retten ist
Bringe als nächstes deinen Hausrat und deine Möbel in Sicherheit. Lüfte anschließend den Raum, um möglichst viel Feuchtigkeit loszuwerden und (weitere) Folgeschäden zu vermeiden. Je nachdem, welcher Raum betroffen ist und wie viel Wasser sich darin befindet, ist es auch sinnvoll, zuerst Deine Sachen zu retten und dann das Wasser loszuwerden.
6) Schäden dokumentieren
Damit die Versicherung für die Schäden aufkommen kann, braucht sie möglichst viele Informationen. Mache Fotos von den betroffenen Räumen und Gegenständen, am besten aus verschiedenen Perspektiven. Im Fall des defekten Waschmaschinenanschlusses müsstest Du den Anschluss sowie den beschädigten Hausrat fotografieren.
7) Schaden der Versicherung melden
Jetzt gilt es, schnellstmöglich die Versicherung zu informieren und eine Schadenmeldung zu machen.
8) Hausverwaltung oder Vermieter informieren
Wenn Du zur Miete wohnst, musst Du auch den Vermieter oder die Hausverwaltung informieren. Zum einen sind Mieterinnen und Mieter verpflichtet, Mängel anzuzeigen. Zum anderen kannst du unter Umständen eine Mietminderung geltend machen.
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Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.