Welche Unwetterschäden deckt meine Hausratversicherung ab?
Bei Unwetterschäden ist die richtige Versicherung besonders wichtig. Die hohe Zahl an möglichen Unwetterrisiken erfordert verschiedene Versicherungen – wenn man bedenkt, welche Gegenstände alle den Launen des Wetters ausgesetzt sind. Grob lässt sich sagen, dass die Hausratversicherung abdeckt, was sich innerhalb der Wohnung befindet. Gebäudefassaden, Dächer oder auch Fahrzeuge müssen anderweitig geschützt werden. Wir erklären Dir genau, wann welche Schäden abgedeckt sind und wie Du Dich optimal gegen Unwetterschäden versichern kannst.
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1. Was sind Unwetterschäden?
Unwetterschäden sind in Bezug auf die Versicherung Schäden, die durch äußere Einflüsse der Natur auftreten. Dabei solltest Du aber beachten: Je nach Art der äußeren Einwirkung und des konkreten Schadens springen unterschiedliche Versicherungen ein.
Beispiele für häufige Unwetterschäden sind:
- Kurzschluss- oder Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag
- Sturmschäden
- Hagelschlag
- Hochwasser
- Umgestürzte Bäume
Darüber hinaus gibt es noch viele andere Umwelteinflüsse, die Dein Eigentum beschädigen können. Hier lohnt es sich, im Vorfeld abzuschätzen, welche Unwetterarten am eigenen Standort zu erwarten sind. Beispielsweise sind in den nördlichen Küstenregionen Deutschlands deutlich höhere Windgeschwindigkeiten zu erwarten als im Süden. Am Rande der Alpen dagegen sind schwere Schneefälle keine Seltenheit. Im Zweifel lohnt es sich, die Daten des Deutschen Wetterdienstes für den jeweiligen Ort einzusehen.
2. Wer kann sich gegen Unwetter absichern?
Das kommt darauf an, was versichert werden soll. Immobilieneigentümer können sich über eine Wohngebäudeversicherung absichern, die externe Beschädigungen am Haus selbst abdeckt, wie z. B. an Antennen, Markisen, Dachziegeln und Dachpappe, Rollläden, Fassaden und vielem mehr.
Wer zur Miete wohnt, benötigt das natürlich nicht, denn in diesem Fall ist der Vermieter für die Wohngebäudeversicherung zuständig. Mieter sind mit einer Hausratversicherung unter Umständen schon gut genug gegen Unwetterschäden abgesichert.
Hinzu kommt außerdem oftmals die Kfz-Kaskoversicherung für alle, die ein Kraftfahrzeug besitzen.
3. Was deckt die Hausratversicherung ab?
Damit Du den Umfang der Versicherung besser einschätzen kannst, lohnt es sich, die einzelnen Schadensarten einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Dazu gehören Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Wasserschäden.
3.1 Sturm
Entstehen Sturmschäden am Gebäude, wodurch auch der Innenraum in Mitleidenschaft gezogen wird, übernimmt die Hausratversicherung Schäden an dort befindlichen mobilen Gegenständen. Dazu gehören z.B. Elektrogeräte und Möbel.
Wichtig ist aber: Die meisten Versicherungen zahlen erst ab Windstärke acht. Darunter sind für den Hausrat aber auch nur in den seltensten Fällen Beschädigungen zu erwarten. Hier solltest Du auch die Sturmwarnung des Deutschen Wetterdienstes beachtet werden, um Sturmschäden von vornherein vorzubeugen, sobald eine hohe Windstärke zu erwarten ist.
3.2 Hagel
Hagel betrifft den Innenraum nicht sehr häufig, trotzdem werden diese Schäden abgedeckt. Zerschlägt der Hagel z.B. ein Fenster und regnet es in Folge mehrere Stunden rein, springt die Versicherung ein.
Zudem versichern viele Anbieter nicht nun den Innenraum, sondern das gesamte Grundstück: Dann sind auch Gartenmöbel abgesichert, die auf Terrassen und in Gärten kaum vor Hagelkörnern geschützt sind und so meist am ehesten in Mitleidenschaft gezogen werden. Für Hagelschäden am Haus selbst gibt es die Wohngebäudeversicherung.
▷▷ Achtung:
Für die Absicherung eines Pkw gegen Hagelschäden ist mindestens eine Teilkasko-Versicherung nötig. Im Innenraum des Autos befindliche Gegenstände können aber durchaus von der Hausratversicherung abgedeckt sein – je nach Versicherung.
3.3 Blitz
Schlägt der Blitz ein, kann dies zu teils schweren Beschädigungen an elektronischen Geräten führen. Hier greift der sogenannte Überspannungsschutz. Viele Hausratversicherungen sichern Dich gegen Blitzschäden ab, andere tun es nicht. Hier solltest Du im Einzelfall prüfen, ob Blitzschlag abgedeckt wird. Häufig kann der Überspannungsschutz aber auch günstig dazugebucht werden.
3.4 Wasser
Wasserschäden werden von der Versicherung meist nur übernommen, wenn sie nicht durch äußere Einflüsse entstehen. Überschwemmung, z.B. durch Hochwasser, ist hierbei explizit nicht mit inbegriffen. Da der Schaden nur an Gewässern auftritt, ist das zu speziell.
Abgesichert sind dagegen Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, das „bestimmungswidrig“ austritt – etwa bei einem Wasserrohrbruch.
Wer sich gegen sogenannte Elementargewalten – wie z.B. Überschwemmungen – absichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung. Hier sind z.B. auch Erdbeben oder Lawinen mit abgedeckt. Elementarschäden können oft als Zusatz zur Hausratversicherung gebucht werden. Auch Eigentümer können ihr Haus im Rahmen einer Gebäudeversicherung mit einem solchen erweiterten Schutz zusätzlich absichern.
4. Wie sind Unwetterfolgen zu versichern?
Viele Schäden entstehen nicht durch das Unwetter selbst, sondern erst in der Folge – z.B. wenn sich eine große Menge Schnee oder Regen ansammelt. Wie es hier mit dem Versicherungsschutz aussieht?
4.1 Schneemassen
Schneemassen auf dem Dach haben ein gewaltiges Gewicht, das häufig unterschätzt wird. Kommt es durch den Schnee zu Schäden am Gebäude, braucht der Hausbesitzer einen gesonderten Elementarbaustein im Rahmen einer Gebäude- und Hausratversicherung.
Schäden an Gegenständen im Innenraum können durch die Hausratversicherung abgesichert werden – z.B. für den Fall, dass das Dach oder ein Dachfenster unter der hohen Last einbricht. Das ist aber kein Standard bei einer Hausratversicherung. Prüfe die Versicherungsbedingungen also dahingehend im Vorfeld, wenn an Deinem Wohnort mit hohem Schneeaufkommen oder sogar mit Lawinengefahr zu rechnen ist.
4.2 Regen-/Hochwasser
Unwetterschäden durch Starkregen machen sich meist durch Überschwemmungen bemerkbar und werden von einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Läuft dann Wasser in den Keller, zahlt die Versicherung nur, wenn ein solcher gesonderter Schutz gegen Elementarschäden mit inbegriffen ist. Insofern gilt hier dasselbe wie für Hochwasser.
▷▷ Merke:
Regnet es in den Innenraum, weil Du vergessen hast, das Fenster zu schließen, zahlt die Versicherung nicht, weil Du dann den Schaden selbst verschuldet hast. Wohnst Du dabei zur Miete, kannst Du auch dem Vermieter gegenüber schadenersatzpflichtig werden. In diesem Fall lohnt sich eine Haftpflichtversicherung, die Mietsachschäden abdeckt.
4.3 Autoschäden
Auch ein Fahrzeug kannst Du gegen viele Unwetterschäden absichern. Dafür ist aber immer mindestens eine Teilkasko-Versicherung nötig. Hier sind dann Sturm, Starkregen, Hagel und vieles mehr mitversichert. Gerade wenn Du das Auto häufig draußen parkst, lohnt sich eine Kfz-Kaskoversicherung.
Die Hausratversicherung lohnt sich aber dennoch auch beim Pkw, weil mit ihr Gegenstände im Innenraum des Autos versichert sind. Wird also z.B. das Smartphone oder der Laptop im Innenraum durch Regen beschädigt, weil Hagel zuvor die Scheiben zerstört hat, ist dieser Schaden abgedeckt.
5. Was muss im Schadenfall tun?
Unwetterschäden solltest Du unverzüglich der Versicherung melden. Dein Versicherer wird Dir dann entsprechende Anweisungen geben, wie Du weiter verfahren sollst. Dokumentiere alle Schäden in jedem Fall umfassend. Hilfreich sind auch Kaufbelege der beschädigten Gegenstände, um den zu ersetzenden Wert schneller und besser abzuschätzen.
5.1 Schadenfall richtig melden
Bei Adam Riese kannst Du einen Schaden einfach online melden. Über die Online-Schadenmeldung schilderst Du ganz unkompliziert per Spracheingabe oder schriftlich den Vorfall und den konkreten Schaden. Im Anschluss kannst Du Bilder und Videos einfach hochladen – und schon können wir uns um alles kümmern.
5.2 Was passiert, wenn ich gerade verreist bin?
Hier gilt dasselbe – achte aber darauf, dass Deine Wohnung richtig und vollständig verschlossen ist. Gegenstände aus dem Hausrat, die Du im Urlaub dabei hast, sind ebenfalls versichert.
Jedoch gilt auch hier die Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, Gegenstände im Hotel sind nur dann versichert, wenn auch hier das Zimmer ordnungsgemäß verschlossen wurde und nicht beispielsweise das Fenster offen stand. Außerdem kommt die Versicherung nur für Schäden innerhalb von Gebäuden auf; Schäden beim Zelten etwa zählen nicht dazu.
6. Wie Du Unwetterschäden vorbeugst
Einem Unwetterschaden vorzubeugen, ist nicht ganz unwichtig. Als Versicherungsnehmer hast Du nämlich eine Sorgfaltspflicht. Diese sieht vor, dass Du auf Dir zumutbare Art und Weise dafür Sorge tragen musst, dass Schäden gar nicht erst passieren.
Das heißt nicht, dass Du bei Gewittern Deine Fenster vernageln musst. Das Fenster solltest Du aber schließen, und auch z.B. bei einem abgestorbenen, morschen Baum dicht neben dem Haus kann man davon ausgehen, dass dieser ab einer gewissen Windstärke kippt oder bricht und eventuell auf dem Haus landet.
7. Bin ich ausreichend abgesichert?
Die Frage muss immer individuell beantwortet werden, allerdings gibt es einige Fragen, die Dir dabei helfen können, sie für Dich zu beantworten:
- Wohnst Du zur Miete oder in Deiner eigenen Immobilie?
- Wohnst Du an einem fließenden Gewässer?
- Wie häufig treten an Deinem Wohnort Unwetter und Stürme auf?
- Sind große Schneemassen oder sogar Lawinen an Deinem Wohnort wahrscheinlich?
- Besitzt Du ein eigenes Auto?
- Wenn ja, parkst Du es häufig im Freien oder in der Garage?
In allen Fällen lohnt sich eine taugliche Hausratversicherung , je nach Wohnort und Unwetterwahrscheinlichkeit sollte eine Elementarschadenversicherung beinhaltet oder zubuchbar sein. Hast Du ein Fahrzeug oder eine Immobilie, lohnen sich die Kfz-Kaskoversicherung und die Wohngebäudeversicherung, im Idealfall gleich mit einer Absicherung gegen Elementar- und Überspannungsschäden.
Adam Riese Tipp
Auch die Adam Riese Hausratversicherung sichert Dich gegen Unwetterschäden ab. Was genau sie umfassen soll, kannst Du dank des modularen Systems sogar ganz frei entscheiden.
Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.