Welche Unwetterschäden deckt meine Hausratversicherung ab?

Hausrat von Melina

Bei Unwetter­schäden ist die richtige Versicherung besonders wichtig. Die hohe Zahl an möglichen Unwetter­risiken erfordert verschiedene Versicherungen – wenn man bedenkt, welche Gegenstände alle den Launen des Wetters ausgesetzt sind. Grob lässt sich sagen, dass die Hausrat­versicherung abdeckt, was sich innerhalb der Wohnung befindet. Gebäudefassaden, Dächer oder auch Fahrzeuge müssen anderweitig geschützt werden. Wir erklären Dir genau, wann welche Schäden abgedeckt sind und wie Du Dich optimal gegen Unwetter­schäden versichern kannst.

Eine Dachrinne in der das Wasser überläuft.


1. Was sind Unwetter­schäden?

Unwetter­schäden sind in Bezug auf die Versicherung Schäden, die durch äußere Einflüsse der Natur auftreten. Dabei solltest Du aber beachten: Je nach Art der äußeren Einwirkung und des konkreten Schadens springen unterschiedliche Versicherungen ein.
Beispiele für häufige Unwetter­schäden sind:

  • Kurzschluss- oder Überspannungs­schäden durch Blitz­einschlag
  • Sturmschäden
  • Hagelschlag
  • Hochwasser
  • Umgestürzte Bäume

Darüber hinaus gibt es noch viele andere Umwelteinflüsse, die Dein Eigentum beschädigen können. Hier lohnt es sich, im Vorfeld abzuschätzen, welche Unwetterarten am eigenen Standort zu erwarten sind. Beispielsweise sind in den nördlichen Küstenregionen Deutschlands deutlich höhere Wind­geschwindigkeiten zu erwarten als im Süden. Am Rande der Alpen dagegen sind schwere Schneefälle keine Seltenheit. Im Zweifel lohnt es sich, die Daten des Deutschen Wetter­dienstes für den jeweiligen Ort einzusehen.

2. Wer kann sich gegen Unwetter absichern?

Das kommt darauf an, was versichert werden soll. Immobilieneigentümer können sich über eine Wohngebäudeversicherung absichern, die externe Beschädigungen am Haus selbst abdeckt, wie z. B. an Antennen, Markisen, Dachziegeln und Dachpappe, Rollläden, Fassaden und vielem mehr.

Wer zur Miete wohnt, benötigt das natürlich nicht, denn in diesem Fall ist der Vermieter für die Wohngebäude­versicherung zuständig. Mieter sind mit einer Hausrat­versicherung unter Umständen schon gut genug gegen Unwetterschäden abgesichert.
Hinzu kommt außerdem oftmals die Kfz-Kasko­versicherung für alle, die ein Kraft­fahrzeug besitzen.

3. Was deckt die Hausrat­versicherung ab?

Damit Du den Umfang der Versicherung besser einschätzen kannst, lohnt es sich, die einzelnen Schadensarten einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Dazu gehören Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Wasser­schäden.

3.1 Sturm

Entstehen Sturmschäden am Gebäude, wodurch auch der Innenraum in Mit­leidenschaft gezogen wird, übernimmt die Hausrat­versicherung Schäden an dort befindlichen mobilen Gegen­ständen. Dazu gehören z.B. Elektro­geräte und Möbel.

Wichtig ist aber: Die meisten Versicherungen zahlen erst ab Windstärke acht. Darunter sind für den Hausrat aber auch nur in den seltensten Fällen Beschädigungen zu erwarten. Hier solltest Du auch die Sturm­warnung des Deutschen Wetter­dienstes beachtet werden, um Sturmschäden von vornherein vorzubeugen, sobald eine hohe Wind­stärke zu erwarten ist.

3.2 Hagel

Hagel betrifft den Innen­raum nicht sehr häufig, trotzdem werden diese Schäden abgedeckt. Zerschlägt der Hagel z.B. ein Fenster und regnet es in Folge mehrere Stunden rein, springt die Versicherung ein.

Zudem versichern viele Anbieter nicht nun den Innenraum, sondern das gesamte Grundstück: Dann sind auch Garten­möbel abgesichert, die auf Terrassen und in Gärten kaum vor Hagel­körnern geschützt sind und so meist am ehesten in Mit­leidenschaft gezogen werden. Für Hagel­schäden am Haus selbst gibt es die Wohngebäude­versicherung.

▷▷ Achtung:
Für die Absicherung eines Pkw gegen Hagel­schäden ist mindestens eine Teilkasko-Versicherung nötig. Im Innenraum des Autos befindliche Gegen­stände können aber durchaus von der Hausrat­versicherung abgedeckt sein – je nach Versicherung.

3.3 Blitz

Schlägt der Blitz ein, kann dies zu teils schweren Beschädigungen an elektronischen Geräten führen. Hier greift der sogenannte Überspannungs­schutz. Viele Hausrat­versicherungen sichern Dich gegen Blitz­schäden ab, andere tun es nicht. Hier solltest Du im Einzelfall prüfen, ob Blitz­schlag abgedeckt wird. Häufig kann der Überspannungs­schutz aber auch günstig dazugebucht werden.

3.4 Wasser

Wasser­schäden werden von der Versicherung meist nur übernommen, wenn sie nicht durch äußere Einflüsse entstehen. Über­schwemmung, z.B. durch Hoch­wasser, ist hierbei explizit nicht mit inbegriffen. Da der Schaden nur an Gewässern auftritt, ist das zu speziell.

Abgesichert sind dagegen Schäden, die durch Leitungs­wasser entstehen, das „bestimmungs­widrig“ austritt – etwa bei einem Wasser­rohrbruch.
Wer sich gegen sogenannte Elementar­gewalten – wie z.B. Über­schwemmungen – absichern möchte, benötigt eine Elementarschaden­versicherung. Hier sind z.B. auch Erdbeben oder Lawinen mit abgedeckt. Elementarschäden können oft als Zusatz zur Hausrat­versicherung gebucht werden. Auch Eigentümer können ihr Haus im Rahmen einer Gebäude­versicherung mit einem solchen erweiterten Schutz zusätzlich absichern.

4. Wie sind Unwetter­folgen zu versichern?

Viele Schäden entstehen nicht durch das Unwetter selbst, sondern erst in der Folge – z.B. wenn sich eine große Menge Schnee oder Regen ansammelt. Wie es hier mit dem Versicherungs­schutz aussieht?

4.1 Schnee­massen

Schnee­massen auf dem Dach haben ein gewaltiges Gewicht, das häufig unterschätzt wird. Kommt es durch den Schnee zu Schäden am Gebäude, braucht der Haus­besitzer einen gesonderten Elementar­baustein im Rahmen einer Gebäude- und Hausrat­versicherung.

Schäden an Gegen­ständen im Innenraum können durch die Hausrat­versicherung abgesichert werden – z.B. für den Fall, dass das Dach oder ein Dach­fenster unter der hohen Last einbricht. Das ist aber kein Standard bei einer Hausrat­versicherung. Prüfe die Versicherungs­bedingungen also dahingehend im Vorfeld, wenn an Deinem Wohnort mit hohem Schnee­aufkommen oder sogar mit Lawinen­gefahr zu rechnen ist.

4.2 Regen-/Hochwasser

Unwetter­schäden durch Starkregen machen sich meist durch Über­schwemmungen bemerkbar und werden von einer Elementar­schadenversicherung abgedeckt. Läuft dann Wasser in den Keller, zahlt die Versicherung nur, wenn ein solcher gesonderter Schutz gegen Elementar­schäden mit inbegriffen ist. Insofern gilt hier dasselbe wie für Hoch­wasser.

▷▷ Merke:
Regnet es in den Innen­raum, weil Du vergessen hast, das Fenster zu schließen, zahlt die Versicherung nicht, weil Du dann den Schaden selbst verschuldet hast. Wohnst Du dabei zur Miete, kannst Du auch dem Vermieter gegenüber schadenersatz­pflichtig werden. In diesem Fall lohnt sich eine Haftpflicht­versicherung, die Miet­sach­schäden abdeckt.

4.3 Auto­schäden

Auch ein Fahrzeug kannst Du gegen viele Unwetter­schäden absichern. Dafür ist aber immer mindestens eine Teilkasko-Versicherung nötig. Hier sind dann Sturm, Starkregen, Hagel und vieles mehr mitversichert. Gerade wenn Du das Auto häufig draußen parkst, lohnt sich eine Kfz-Kasko­versicherung.

Die Hausrat­versicherung lohnt sich aber dennoch auch beim Pkw, weil mit ihr Gegenstände im Innenraum des Autos versichert sind. Wird also z.B. das Smartphone oder der Laptop im Innenraum durch Regen beschädigt, weil Hagel zuvor die Scheiben zerstört hat, ist dieser Schaden abgedeckt.

5. Was muss im Schaden­fall tun?

Unwetter­schäden solltest Du unverzüglich der Versicherung melden. Dein Versicherer wird Dir dann entsprechende Anweisungen geben, wie Du weiter verfahren sollst. Dokumentiere alle Schäden in jedem Fall umfassend. Hilfreich sind auch Kaufbelege der beschädigten Gegen­stände, um den zu ersetzenden Wert schneller und besser abzuschätzen.

5.1 Schaden­fall richtig melden

Bei Adam Riese kannst Du einen Schaden einfach online melden. Über die Online-Schade­nmeldung schilderst Du ganz unkompliziert per Spracheingabe oder schriftlich den Vorfall und den konkreten Schaden. Im Anschluss kannst Du Bilder und Videos einfach hochladen – und schon können wir uns um alles kümmern.

5.2 Was passiert, wenn ich gerade verreist bin?

Hier gilt dasselbe – achte aber darauf, dass Deine Wohnung richtig und vollständig verschlossen ist. Gegen­stände aus dem Hausrat, die Du im Urlaub dabei hast, sind ebenfalls versichert.

Jedoch gilt auch hier die Sorgfalts­pflicht. Das bedeutet, Gegen­stände im Hotel sind nur dann versichert, wenn auch hier das Zimmer ordnungs­gemäß verschlossen wurde und nicht beispiels­weise das Fenster offen stand. Außerdem kommt die Versicherung nur für Schäden innerhalb von Gebäuden auf; Schäden beim Zelten etwa zählen nicht dazu.

6. Wie Du Unwetter­schäden vorbeugst

Einem Unwetter­schaden vorzubeugen, ist nicht ganz unwichtig. Als Versicherungs­nehmer hast Du nämlich eine Sorgfalts­pflicht. Diese sieht vor, dass Du auf Dir zumutbare Art und Weise dafür Sorge tragen musst, dass Schäden gar nicht erst passieren.

Das heißt nicht, dass Du bei Gewittern Deine Fenster vernageln musst. Das Fenster solltest Du aber schließen, und auch z.B. bei einem abgestorbenen, morschen Baum dicht neben dem Haus kann man davon ausgehen, dass dieser ab einer gewissen Wind­stärke kippt oder bricht und eventuell auf dem Haus landet.

7. Bin ich ausreichend abgesichert?

Die Frage muss immer individuell beantwortet werden, allerdings gibt es einige Fragen, die Dir dabei helfen können, sie für Dich zu beantworten:

  • Wohnst Du zur Miete oder in Deiner eigenen Immobilie?
  • Wohnst Du an einem fließenden Gewässer?
  • Wie häufig treten an Deinem Wohnort Unwetter und Stürme auf?
  • Sind große Schnee­massen oder sogar Lawinen an Deinem Wohnort wahrscheinlich?
  • Besitzt Du ein eigenes Auto?
  • Wenn ja, parkst Du es häufig im Freien oder in der Garage?

In allen Fällen lohnt sich eine taugliche Hausrat­versicherung , je nach Wohnort und Unwetter­wahrscheinlichkeit sollte eine Elementarschaden­versicherung beinhaltet oder zubuchbar sein. Hast Du ein Fahrzeug oder eine Immobilie, lohnen sich die Kfz-Kasko­versicherung und die Wohngebäude­versicherung, im Idealfall gleich mit einer Absicherung gegen Elementar- und Überspannungs­schäden.

Adam Riese Tipp

Auch die Adam Riese Hausrat­versicherung sichert Dich gegen Unwetter­schäden ab. Was genau sie umfassen soll, kannst Du dank des modularen Systems sogar ganz frei entscheiden.


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Melina

Melina war ursprünglich Werkstudentin und ist direkt nach ihrem Abschluss ins Adam Riese Team eingestiegen. Heute kümmert sie sich unter anderem um die Social-Media-Auftritte, Inhalte für die Rechtsschutzversicherung sowie die Adam Riese Karriereseite.


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