
Ausfalldeckung in der Privathaftpflicht: Warum sie so wichtig ist und wann sie schützt
Schon mal vom Begriff „Ausfalldeckung“ in der Privathaftpflicht gehört? Wenn Dich jemand anders schädigt, aber selbst nicht versichert oder zahlungsfähig ist, kann diese besondere Leistung Gold wert sein. In unserem Artikel erfährst Du, was Ausfalldeckung konkret bedeutet, wie sie Dich vor existenziellen Kosten schützt und welche Nachweise Du dafür brauchst.

Inhalte
1. Recap Privathaftpflichtversicherung: Was ist das und wofür brauch ich‘s?
Wenn es eine Versicherung gibt, die die meisten Leute in Deutschland besitzen, dann ist es eine Privathaftpflichtversicherung . Sie schützt Dich, wenn Du anderen Personen oder deren Eigentum unabsichtlich Schaden zufügst und dafür haften musst. Laut deutschem Recht haftest Du für diese Schäden in unbegrenzter Höhe – eine Privathaftpflicht kann Dich also vor existenziellen Kosten bewahren.
Eine übliche Haftpflichtschaden-Definition umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Du versehentlich verursachst. Bewusst oder absichtlich herbeigeführte Schäden fallen nicht darunter.
Trotz der hohen Versicherungssummen ist eine Privathaftpflichtversicherung sehr günstig; deshalb wird sie häufig als eine der wichtigsten Versicherungen empfohlen.
Beispiel: Du erwischst beim Skifahren in einem unachtsamen Moment eine Snowboarderin, die durch den Zusammenstoß eine komplizierte Beinverletzung erleidet und mehrere Wochen in der Klinik und der Reha bleiben muss. In so einem Fall kommt Deine Privathaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden (Behandlungskosten, Schmerzensgeld etc.) auf.
2. Was ist eine Ausfalldeckung und wann greift sie?
Die Ausfalldeckung (auch Forderungsausfalldeckung genannt) ist im Grunde eine Erweiterung Deiner Privathaftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn ein Dritter Dir Schaden zufügt, jedoch selbst entweder nicht versichert ist oder nicht genügend finanzielle Mittel hat, um Deinen Anspruch zu begleichen.
Der Begriff kommt daher, dass Du, wenn Du einen Schaden durch einen Dritten erleidest, eine Forderung gegenüber diesem stellen kannst, wenn er dafür haftet. Ist von diesem Dritten aber nichts zu holen, heißt das Forderungsausfall. Und dieses Szenario wird mit einer Ausfalldeckung in Deiner Haftpflichtversicherung abgedeckt. Tja, Versicherungsdeutsch …
Die Ausfalldeckung ist also ein Auffangnetz für Dich, selbst wenn die Gegenseite versagt. Wenn also jemand z.B. Dein Eigentum ruiniert oder Dich verletzt, hilft Dir eine Forderungsausfalldeckung in Deiner Haftpflichtversicherung, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Was in der Regel wichtig ist, damit die Ausfalldeckung greift:
- Du kannst den Verursacher klar benennen und Deinen Anspruch belegen (es war also keine unbekannte Person).
- Es gibt ein gerichtliches Urteil, dass Dein Anspruch tatsächlich besteht (siehe Punkt 4 ).
- Der Verursacher hat keine Haftpflichtversicherung, die einspringen könnte.
- Der Verursacher kann nachweislich nicht zahlen.
- Es gibt keine andere Stelle oder Versicherung, die für den Schaden einspringen könnte (z.B. ein Sozialversicherungsträger).
- In manchen Policen gibt es außerdem eine Mindestschadenhöhe.
- Meistens gilt die Forderungsausfalldeckung nur für die Schadenfälle, für die Du mit Deiner Privathaftpflichtversicherung gegenüber Dritten versichert wärst, so als wäre der Verursacher mit Deiner Police versichert.
Zudem gibt es manchmal eine Mindestschadenhöhe, damit die Ausfalldeckung einspringt, sowie eine Deckelung der Leistung, die von der sonstigen Versicherungssumme abweichen kann.
Tipp: Bei der Adam Riese Privathaftpflichtversicherung sind Personenschäden auch versichert, wenn der Verursacher nicht bekannt ist und eine vorsätzliche Straftat begangen hat, je nach Tarif für bis zu 1.000.000 €!
2.1 Forderungsausfalldeckung: Typische Beispiele
Konkret könnte das Folgendes bedeuten:
Nachbarschafts-Panne:
Dein Nachbar von oben installiert eigenhändig eine neue Dusche, übersieht jedoch einen undichten Anschluss. Wasser dringt durch die Decke und verursacht in Deiner Wohnung teure Schäden an Möbeln und Elektronik. Er hat keine Privathaftpflichtversicherung oder ist aus anderen Gründen nicht zahlungsfähig. Deine Ausfalldeckung springt ein.
Bissige Begegnung:
Während eines Spaziergangs läuft ein fremder Hund auf Dich zu und verletzt Dich am Arm. Die Hundehalterin besitzt keine Hundehalterhaftpflicht und kann die Behandlungskosten nicht tragen. Hier übernimmt Deine eigene Privathaftpflicht mit Ausfalldeckung die Kosten, sofern Deine Police diese Leistung einschließt.
Tipp: Die Adam Riese Privathaftpflicht versichert auch solche Schäden, die über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung statt der Privathaftpflichtversicherung laufen würden, in allen drei Tarifen!
Fußgängerunfall:
Ein E-Scooter-Fahrer stößt Dich um und verursacht bei Dir eine Knieverletzung; er ist aber nicht versichert und außerdem auch noch insolvent. Auch gerichtlich ist die Sache klar seine Schuld. Deine Ausfalldeckung greift.
Sachbeschädigung ohne Vorsatz:
Eine Bekannte will Dir beim Umzug helfen, lässt jedoch versehentlich Deinen teuren Fernseher die Treppe runterfallen. Sie hat keine Haftpflichtversicherung und ist auch sonst knapp bei Kasse. Wenn Deine Police es abdeckt, kann die Ausfalldeckung hier einspringen und Deinen Schaden ersetzen.
3. Gilt die Ausfalldeckung auch bei Vorsatz?
Bei den allermeisten Versicherern ist die Antwort ganz klar: nein. Ausfalldeckungen sind dafür gedacht, Schäden abzudecken, die unabsichtlich (fahrlässig) verursacht wurden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden – also solche, bei denen jemand bewusst und gewollt handelt – fallen also fast immer aus dem Schutzumfang heraus.
Warum ist das so? Hier greift einmal mehr das Grundprinzip von Versicherungen: Versicherer schützen Dich vor unvorhergesehenen und ungewollten Ereignissen. Sobald jemand absichtlich einen Schaden verursacht, zählt das als eine andere Art Risiko, die klassische Haftpflichtverträge ausschließen.
4. Welchen Nachweis benötige ich im Forderungsausfall?
Damit die Versicherung Dir den entstandenen Schaden ersetzt, fordert sie einen klaren Nachweis für den Forderungsausfall. Das bedeutet:
- Gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel: Du musst üblicherweise vor Gericht ziehen (oder einen Mahnbescheid erwirken) und festgestellt haben, dass Dir tatsächlich Schadenersatz zusteht. Bei manchen Policen genügt auch ein Vergleich, ein Anerkenntnisurteil o.ä.
- Nachweise zur Zahlungsunfähigkeit des Schädigers: Das kann ein Pfändungsversuch sein, der ins Leere läuft, oder eine eidesstattliche Versicherung des Verursachers, dass er nicht bezahlen kann.
Nur mit diesen Dokumenten kann Deine Ausfalldeckung in der Haftpflichtversicherung klar belegen, dass Du keine andere Möglichkeit hast, Deine Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Achte deshalb darauf, solche Belege lückenlos zu sammeln. So stellst Du sicher, dass Deine Forderungsausfalldeckung in der Haftpflicht Dir wirklich helfen kann, wenn es darauf ankommt.
5. Fazit
Eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfall ist ein ausgefuchster Bestandteil moderner Privathaftpflichtversicherungen. Sie dient nicht nur dazu, Schäden abzudecken, die Du anderen zufügst, sondern schützt Dich auch vor hohen Kosten, wenn Dich jemand anders schädigt und selbst nicht zahlen kann. Die Ausfalldeckung kann bei einem unversicherten Unfallgegner sprichwörtlich Gold wert sein – vorausgesetzt, Du erfüllst alle Nachweise und hast einen Tarif, der diese Leistung beinhaltet.
Achte vor dem Abschluss auf das Kleingedruckte und überprüfe den Leistungsumfang, die Voraussetzungen sowie Mindestschadenhöhe und Versicherungssumme Deines Tarifs.
Adam Riese Tipp
Bei der Adam Riese Privathaftpflicht ist die Ausfallsdeckung in allen Tarifen dabei, im Tarif XXL sogar ohne Mindestschadenhöhe!

Pia ist Texterin im Ratgeber-Team und kümmert sich auch um Webseiteninhalte, Versicherungsdokumente und Nachhaltigkeitsthemen.