Die Privathaftpflichtversicherung : Abdeckung, Inanspruchnahme, Tipps
Für einige Lebensbereiche, zum Beispiel für das Fahren mit einem Kraftfahrzeug, sind Haftpflichtversicherungen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Privathaftpflichtversicherung sieht das allerdings anders aus. Warum eine private Haftpflicht trotzdem sinnvoll ist und worauf Du beim Versicherungsabschluss achten solltest – hier erfährst Du alles Wichtige!
Inhalte
1. Was deckt eine private Haftpflichtversicherung ab?
Die Privathaftpflichtversicherung dient generell der Abdeckung von Missgeschicken und anderen Versehen im privaten Bereich, aus denen Schadenersatzansprüche durch Dritte – also andere Personen, wie z.B. Freunde oder Bekannte – gegen Dich geltend gemacht werden können. Kurz gesagt: wenn Du durch ein Missgeschick einen Schaden bei anderen erzeugt hast, ist das oftmals ein Fall für die Versicherung.
Das gilt beispielweise dann, wenn Du in das Fahrrad eines Freundes einen Achter fährst oder Dir durch einen Windstoß die Drohne Deines Bekannten entwischt und diese am Boden zerschellt.
Aber auch, wenn Personen unbeabsichtigt zu Schaden kommen, hilft Dir die Haftpflicht aus. Darum hast Du, je nach Tarif, unter anderem eine Absicherung für folgende Risiken:
- Sachschaden
- Personenschaden
- Vermögensschaden
- Mietsachschaden
- Schlüsselverlust
- Forderungsausfall (bei bestimmten Tarifen)
- Schaden durch Haustiere (außer Hunde und Pferde)
Bei Adam Riese bekommst Du außerdem eine Abdeckung von Gefälligkeitsschäden dazu. Wenn Du zum Beispiel in Deiner Freizeit jemandem beim Umbau der Wohnung hilfst und etwas kaputt geht, nennt man das einen Gefälligkeitsschaden. Die Privathaftpflichtversicherung hilft Dir bei der Klärung des Schadenfalls und schützt Dich vor Ansprüchen auf Wiedergutmachung.
Unter den oben genannten Leistungen sticht die Forderungsausfalldeckung hervor: Hierbei übernimmt Deine Haftpflicht auch die Kosten von Schäden, die gar nicht von Dir, sondern von einer dritten Person verursacht wurden. Dazu müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Schaden wurde Dir zugefügt
- Du weißt, wer Dir den Schaden zugefügt hat
- Die Person wurde vor Gericht für schuldig befunden
- Diese Person ist selbst nicht versichert oder nicht imstande, die Kosten zu tragen.
Faktisch schützt Dich diese Klausel also vor einem Zahlungsausfall durch eine andere Person.
1.1 Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung?
Die private Haftpflichtversicherung zahlt im Schadenfall, wenn der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
Das heißt in der Regel, dass der Schaden durch eine Unachtsamkeit und nicht vorsätzlich entstanden ist – außerdem muss die Art des Schadens natürlich mit der Versicherung abgedeckt sein und darf nicht in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden.
1.2 Welche Schäden sind mit der privaten Haftpflichtversicherung nicht abgesichert?
Es gibt eine Reihe von Schäden, für die die Privathaftpflichtversicherung keine Deckung bietet. Das gilt vor allem für vorsätzlich – also absichtlich – herbeigeführte Schäden, aber unter anderem auch für Schadenfälle:
- während einer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit
- beim Führen von Kraftfahrzeugen
- durch das Halten von Hunden und Pferden
- deren Schaden höher ist als die vereinbarte Deckungssumme
- zwischen Mitversicherten
- aus ungewöhnlicher oder gefährlicher Beschäftigung
- durch Krieg, Aufruhr, Terror, Streik und ähnliche Ereignisse
Die ausgeschlossenen Risiken findest Du in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Deiner Privathaftpflichtversicherung – je nach Versicherer können diese variieren.
Beispielsweise schließen viele Versicherer Schäden durch deliktunfähige Kinder aus. Dabei handelt es sich um Kinder unter 7 Jahren – im Straßenverkehr sogar unter 10 Jahren. Das bedeutet: Kinder, die diese Altersgrenzen noch nicht erreicht haben, sind nicht schuldfähig und wenn Du Deiner Aufsichtspflicht nachgekommen bist, übernimmt niemand einen eventuellen Schaden. Der Geschädigte bleibt im Zweifel dann auf sehr hohen Kosten sitzen. Du findest das ungerecht? Wir auch.
Darum umfasst die Adam Riese Privathaftpflichtversicherung auch die Schadenfälle durch deliktunfähige Kinder. Auch bei einem Erwachsenen, der aus bestimmten Gründen als deliktunfähig gilt (z.B. wegen psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung), genießt Du bei uns besten Schutz.
▷▷ Übrigens: Ein Rauschzustand ist gilt als bewusst herbeigeführte Fahrlässigkeit – die Person bleibt damit auch in diesem Fall deliktfähig.
1.3 Wann besteht kein Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht?
In einigen Fällen kannst Du keine private Haftpflichtversicherung abschließen:
- Wenn Du ein Gewerbe hast und damit mehr als 15.000 € im Jahr verdienst – also kein Kleinunternehmer mehr bist – oder Angestellte oder Mitarbeiter hast können wir Dir keine Privathaftpflichtversicherung anbieten.
- Das gilt auch, wenn Du schon mehrere Schadenfälle hattest, die in die Abdeckung der Haftpflichtversicherung fallen.
2. Wer braucht eine Haftpflichtversicherung?
Da ein Missgeschick immer und überall passieren kann, sollten eigentlich alle eine Haftpflichtversicherung haben, um die finanzielle Absicherung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden zu garantieren.
Ein Beispiel: Im Winter hat es geschneit und Du vergisst, den Gehweg zu räumen und zu streuen. Ein Fußgänger rutscht aus und verletzt sich so sehr, dass er ins Krankenhaus muss. Je nach Dauer der Behandlung und Schwere der Verletzung werden Behandlungskosten, Medikamentenkosten und eventuell Schmerzensgeld fällig. Wenn der Geschädigte durch den Unfall seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann und dadurch Verdienstausfälle hat, könntest Du auch dafür haftbar gemacht werden.
Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Dich zuverlässig vor solchen Horror-Szenarien. So werden Geschädigte sicher entschädigt und Du als Versicherungsnehmer bleibst dank Ausfalldeckung nicht auf horrenden Kosten sitzen Und wenn Deine Familie mitversichert ist, greift dieser Schutz natürlich für alle Familienmitglieder.
3. Welche Arten von Haftpflichtversicherungen gibt es?
Neben der Privathaftpflichtversicherung mit der Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden gibt es noch weitere Arten von Haftpflichtversicherungen, die andere Risiken abdecken. Zum Beispiel gibt es welche für:
- Kraftfahrzeuge
- Bauherren
- Betriebe
- Gewässerschaden
- Haus- und Grundbesitzer
- Hundehalter
- Pferdehalter
- Vermieter
- Luftfahrzeuge (z.B. Drohnen)
Diese zusätzlichen Versicherungen sorgen für eine Abdeckung vieler Schäden, die in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen werden. Einige sind verpflichtend, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung und je nach Bundesland die Hundehalterhaftpflichtversicherung. Viele andere können zwar freiwillig abgeschlossen werden, sind aber oft zur Abdeckung unterschiedlicher Risiken unerlässlich.
▷▷ Merke: Im Adam Riese Tarif XXL ist eine Versicherung gegen Drohnenschäden bereits inklusive.
4. Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung sein?
Da besonders Personenschäden mit Behandlungskosten und Schmerzensgeld unter Umständen sehr teuer werden können, solltest Du für eine ausreichende Abdeckung sorgen und die Versicherungssumme (Deckungssumme) sollte mindestens 5 bis 10 Mio. € betragen. Der monatliche Beitrag für höhere Deckungssummen ist in der Regel nur unwesentlich höher – das tut Deinem Geldbeutel nicht weh und schützt im Ernstfall vor dem Ruin.
5. Was tun im Schadenfall?
5.1 Was passiert direkt nach dem Eintritt des Schadens?
Wenn ein Schaden eintritt, ist das sicher eine aufreibende Situation. Darum ist es wichtig, dass Du vor allem ruhig bleibst und Datum, Uhrzeit und Ort festhältst.
Außerdem ist eine Beschreibung des Schadens und wie er passiert ist wichtig für uns, damit wir die Abdeckung prüfen können. Und Du solltest verursachte Schäden so schnell wie möglich – innerhalb von einer Woche – bei uns melden, auch wenn der Geschädigte bisher noch keine Schadenersatzansprüche gegen Dich geltend gemacht hat.
Es ist wichtig, dass Du uns möglichst genau und ehrlich schilderst, was passiert ist und wie es passiert ist. Bei der Schadenmeldung über das Kundenportal kannst Du das entweder als Text oder Spracheingabe machen, außerdem kannst Du Belege in Form von Fotos und Videos oder Rechnungen hochladen.
5.2 Schaden melden: Wohin kann sich der Versicherte im Schadensfall mit seiner Privathaftpflichtversicherung wenden?
Hast Du einen Schaden verursacht, kannst Du ihn ganz einfach online über Dein Kundenportal bei uns melden. Einfach anmelden, die betreffende Versicherung auswählen und Schadenmeldung auswählen. Alles Weitere wird Dir direkt am Bildschirm erklärt und ist innerhalb weniger Minuten erledigt. Danach findest Du den Status der Schadenbearbeitung im Kundenportal, außerdem kannst Du dort nachlesen, welche Infos Du uns zum Schaden gegeben hast.
Natürlich kannst Du Dich auch per Mail oder telefonisch an uns wenden. Wenn Du möchtest, kannst Du alles zur Online-Schadenmeldung hier nachlesen.
6. Wann kann ich eine Privathaftpflichtversicherung kündigen?
Es kommt vor allem darauf an, welche Vertragslaufzeit Du bei Deinem Abschluss gewählt hast. Ein Vertrag mit einer festgelegten Laufzeit von weniger als einem Jahr endet automatisch und Du musst ihn nicht kündigen.
Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Außerdem kannst Du die Haftpflicht nach einem Schadenfall kündigen.
Das Besondere an der Adam Riese Privathaftpflicht: Du kannst Deinen Vertrag täglich kündigen! Du bist daher nicht an eine Mindestlaufzeit gebunden. Aber keine Sorge: Wir können Deinen Vertrag seitens Adam Riese nicht täglich kündigen, sondern müssen uns an die Laufzeit von einem Jahr halten. Daher hast Du hier die absolute Kontrolle.
7. Privathaftpflichtversicherungen im Vergleich – worauf muss ich bei einem Vergleich achten?
Auf der Suche nach einer zu Dir und Deiner Lebenssituation passenden Privathaftpflicht wirst Du auf viele verschiedene Tarife mit unterschiedlicher Leistung stoßen. Neben der Abdeckung der Risiken solltest Du bei einem Vergleich vor allem auf folgendes achten:
- versicherte Personen (z.B. Singles, Paare, Familien)
- Versicherungssumme
- Geltungsbereich (Deutschland und je nach Versicherer auch im Ausland, z.B. im Urlaub)
- Laufzeit Deines Vertrages
Adam Riese Tipp
Bei der Versicherungssumme solltest Du darauf achten, dass sie sich auf Sach-, Personen- und Vermögensschäden gleichermaßen bezieht. Außerdem kannst Du bei Adam Riese Deine Selbstbeteiligung festlegen. Die monatliche Prämie ändert sich dadurch kaum, gerade bei kleineren Schäden rechnet es sich aber kaum, eine Selbstbeteiligung zu wählen.
Nachdem sie bereits hier und da beim Schreiben von Ratgeberartikeln ausgeholfen hatte, ist Pia fest im Copy-Team und kümmert sich darüber hinaus auch um verschiedenste Webseitentexte, Mailings und Nachhaltigkeitsthemen.