Die Privathaftpflicht­versicherung : Abdeckung, Inanspruch­nahme, Tipps

Privathaftpflicht von Pia

Für einige Lebensbereiche, zum Beispiel für das Fahren mit einem Kraftfahrzeug, sind Haftpflicht­versicherungen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Bei der Privathaftpflicht­versicherung sieht das allerdings anders aus. Warum eine private Haftpflicht trotzdem sinnvoll ist und worauf Du beim Versicherungs­abschluss achten solltest – hier erfährst Du alles Wichtige!

Zerbrochene Weihnachtsbaumkugel auf dem Fußboden.


1. Was deckt eine private Haftpflicht­versicherung ab?

Die Privathaftpflicht­versicherung dient generell der Abdeckung von Missgeschicken und anderen Versehen im privaten Bereich, aus denen Schadenersatz­ansprüche durch Dritte – also andere Personen, wie z.B. Freunde oder Bekannte – gegen Dich geltend gemacht werden können. Kurz gesagt: wenn Du durch ein Missgeschick einen Schaden bei anderen erzeugt hast, ist das oftmals ein Fall für die Versicherung.

Das gilt beispielweise dann, wenn Du in das Fahrrad eines Freundes einen Achter fährst oder Dir durch einen Windstoß die Drohne Deines Bekannten entwischt und diese am Boden zerschellt.

Aber auch, wenn Personen unbeabsichtigt zu Schaden kommen, hilft Dir die Haftpflicht aus. Darum hast Du, je nach Tarif, unter anderem eine Absicherung für folgende Risiken:

  • Sachschaden
  • Personenschaden
  • Vermögensschaden
  • Mietsachschaden
  • Schlüsselverlust
  • Forderungsausfall (bei bestimmten Tarifen)
  • Schaden durch Haustiere (außer Hunde und Pferde)

Bei Adam Riese bekommst Du außerdem eine Abdeckung von Gefälligkeits­schäden dazu. Wenn Du zum Beispiel in Deiner Freizeit jemandem beim Umbau der Wohnung hilfst und etwas kaputt geht, nennt man das einen Gefälligkeits­schaden. Die Privathaftpflicht­versicherung hilft Dir bei der Klärung des Schadenfalls und schützt Dich vor Ansprüchen auf Wiedergut­machung.

Unter den oben genannten Leistungen sticht die Forderungs­ausfalldeckung hervor: Hierbei übernimmt Deine Haftpflicht auch die Kosten von Schäden, die gar nicht von Dir, sondern von einer dritten Person verursacht wurden. Dazu müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Schaden wurde Dir zugefügt
  • Du weißt, wer Dir den Schaden zugefügt hat
  • Die Person wurde vor Gericht für schuldig befunden
  • Diese Person ist selbst nicht versichert oder nicht imstande, die Kosten zu tragen.

Faktisch schützt Dich diese Klausel also vor einem Zahlungs­ausfall durch eine andere Person.

1.1 Wann zahlt die Privathaftpflicht­versicherung?

Die private Haftpflicht­versicherung zahlt im Schadenfall, wenn der Schadenersatz­anspruch berechtigt ist.
Das heißt in der Regel, dass der Schaden durch eine Unachtsamkeit und nicht vorsätzlich entstanden ist – außerdem muss die Art des Schadens natürlich mit der Versicherung abgedeckt sein und darf nicht in den Versicherungs­bedingungen ausgeschlossen werden.

1.2 Welche Schäden sind mit der privaten Haftpflicht­versicherung nicht abgesichert?

Es gibt eine Reihe von Schäden, für die die Privathaftpflicht­versicherung keine Deckung bietet. Das gilt vor allem für vorsätzlich – also absichtlich – herbeigeführte Schäden, aber unter anderem auch für Schadenfälle:

  • während einer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit
  • beim Führen von Kraftfahrzeugen
  • durch das Halten von Hunden und Pferden
  • deren Schaden höher ist als die vereinbarte Deckungssumme
  • zwischen Mitversicherten
  • aus ungewöhnlicher oder gefährlicher Beschäftigung
  • durch Krieg, Aufruhr, Terror, Streik und ähnliche Ereignisse

Die ausgeschlossenen Risiken findest Du in den allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) Deiner Privathaftpflicht­versicherung – je nach Versicherer können diese variieren.

Beispielsweise schließen viele Versicherer Schäden durch deliktunfähige Kinder aus. Dabei handelt es sich um Kinder unter 7 Jahren – im Straßenverkehr sogar unter 10 Jahren. Das bedeutet: Kinder, die diese Altersgrenzen noch nicht erreicht haben, sind nicht schuldfähig und wenn Du Deiner Aufsichts­pflicht nachgekommen bist, übernimmt niemand einen eventuellen Schaden. Der Geschädigte bleibt im Zweifel dann auf sehr hohen Kosten sitzen. Du findest das ungerecht? Wir auch.

Darum umfasst die Adam Riese Privathaftpflicht­versicherung auch die Schadenfälle durch deliktunfähige Kinder. Auch bei einem Erwachsenen, der aus bestimmten Gründen als deliktunfähig gilt (z.B. wegen psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung), genießt Du bei uns besten Schutz.

▷▷ Übrigens: Ein Rauschzustand ist gilt als bewusst herbeigeführte Fahrlässigkeit – die Person bleibt damit auch in diesem Fall deliktfähig.

1.3 Wann besteht kein Versicherungs­schutz über die Privathaftpflicht?

In einigen Fällen kannst Du keine private Haftpflicht­versicherung abschließen:

  • Wenn Du ein Gewerbe hast und damit mehr als 15.000 € im Jahr verdienst – also kein Kleinunternehmer mehr bist – oder Angestellte oder Mitarbeiter hast können wir Dir keine Privathaftpflicht­versicherung anbieten.
  • Das gilt auch, wenn Du schon mehrere Schadenfälle hattest, die in die Abdeckung der Haftpflicht­versicherung fallen.

2. Wer braucht eine Haftpflicht­versicherung?

Da ein Missgeschick immer und überall passieren kann, sollten eigentlich alle eine Haftpflicht­versicherung haben, um die finanzielle Absicherung von Sach-, Personen- und Vermögens­schäden zu garantieren.

Ein Beispiel: Im Winter hat es geschneit und Du vergisst, den Gehweg zu räumen und zu streuen. Ein Fußgänger rutscht aus und verletzt sich so sehr, dass er ins Krankenhaus muss. Je nach Dauer der Behandlung und Schwere der Verletzung werden Behandlungskosten, Medikamenten­kosten und eventuell Schmerzensgeld fällig. Wenn der Geschädigte durch den Unfall seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann und dadurch Verdienst­ausfälle hat, könntest Du auch dafür haftbar gemacht werden.

Unsere Privathaftpflicht­versicherung schützt Dich zuverlässig vor solchen Horror-Szenarien. So werden Geschädigte sicher entschädigt und Du als Versicherungs­nehmer bleibst dank Ausfalldeckung nicht auf horrenden Kosten sitzen Und wenn Deine Familie mitversichert ist, greift dieser Schutz natürlich für alle Familien­mitglieder.

3. Welche Arten von Haftpflicht­versicherungen gibt es?

Neben der Privathaftpflicht­versicherung mit der Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögens­schäden gibt es noch weitere Arten von Haftpflicht­versicherungen, die andere Risiken abdecken. Zum Beispiel gibt es welche für:

  • Kraftfahrzeuge
  • Bauherren
  • Betriebe
  • Gewässerschaden
  • Haus- und Grundbesitzer
  • Hundehalter
  • Pferdehalter
  • Vermieter
  • Luftfahrzeuge (z.B. Drohnen)

Diese zusätzlichen Versicherungen sorgen für eine Abdeckung vieler Schäden, die in der Privathaftpflicht­versicherung ausgeschlossen werden. Einige sind verpflichtend, wie zum Beispiel die Kfz-Haftpflicht­versicherung und je nach Bundesland die Hundehalter­haftpflichtversicherung. Viele andere können zwar freiwillig abgeschlossen werden, sind aber oft zur Abdeckung unterschiedlicher Risiken unerlässlich.

▷▷ Merke: Im Adam Riese Tarif XXL ist eine Versicherung gegen Drohnenschäden bereits inklusive.

4. Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Haftpflicht­versicherung sein?

Da besonders Personen­schäden mit Behandlungs­kosten und Schmerzensgeld unter Umständen sehr teuer werden können, solltest Du für eine ausreichende Abdeckung sorgen und die Versicherungs­summe (Deckungssumme) sollte mindestens 5 bis 10 Mio. € betragen. Der monatliche Beitrag für höhere Deckungssummen ist in der Regel nur unwesentlich höher – das tut Deinem Geldbeutel nicht weh und schützt im Ernstfall vor dem Ruin.

5. Was tun im Schadenfall?

5.1 Was passiert direkt nach dem Eintritt des Schadens?

Wenn ein Schaden eintritt, ist das sicher eine aufreibende Situation. Darum ist es wichtig, dass Du vor allem ruhig bleibst und Datum, Uhrzeit und Ort festhältst.
Außerdem ist eine Beschreibung des Schadens und wie er passiert ist wichtig für uns, damit wir die Abdeckung prüfen können. Und Du solltest verursachte Schäden so schnell wie möglich – innerhalb von einer Woche – bei uns melden, auch wenn der Geschädigte bisher noch keine Schadenersatz­ansprüche gegen Dich geltend gemacht hat.
Es ist wichtig, dass Du uns möglichst genau und ehrlich schilderst, was passiert ist und wie es passiert ist. Bei der Schadenmeldung über das Kundenportal kannst Du das entweder als Text oder Spracheingabe machen, außerdem kannst Du Belege in Form von Fotos und Videos oder Rechnungen hochladen.

5.2 Schaden melden: Wohin kann sich der Versicherte im Schadensfall mit seiner Privathaftpflicht­versicherung wenden?

Hast Du einen Schaden verursacht, kannst Du ihn ganz einfach online über Dein Kundenportal bei uns melden. Einfach anmelden, die betreffende Versicherung auswählen und Schadenmeldung auswählen. Alles Weitere wird Dir direkt am Bildschirm erklärt und ist innerhalb weniger Minuten erledigt. Danach findest Du den Status der Schadenbearbeitung im Kundenportal, außerdem kannst Du dort nachlesen, welche Infos Du uns zum Schaden gegeben hast.

Natürlich kannst Du Dich auch per Mail oder telefonisch an uns wenden. Wenn Du möchtest, kannst Du alles zur Online-Schadenmeldung hier nachlesen.

6. Wann kann ich eine Privathaftpflicht­versicherung kündigen?

Es kommt vor allem darauf an, welche Vertragslaufzeit Du bei Deinem Abschluss gewählt hast. Ein Vertrag mit einer festgelegten Laufzeit von weniger als einem Jahr endet automatisch und Du musst ihn nicht kündigen.

Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Außerdem kannst Du die Haftpflicht nach einem Schadenfall kündigen.
Das Besondere an der Adam Riese Privathaftpflicht: Du kannst Deinen Vertrag täglich kündigen! Du bist daher nicht an eine Mindestlaufzeit gebunden. Aber keine Sorge: Wir können Deinen Vertrag seitens Adam Riese nicht täglich kündigen, sondern müssen uns an die Laufzeit von einem Jahr halten. Daher hast Du hier die absolute Kontrolle.

7. Privathaftpflicht­versicherungen im Vergleich – worauf muss ich bei einem Vergleich achten?

Auf der Suche nach einer zu Dir und Deiner Lebens­situation passenden Privat­haftpflicht wirst Du auf viele verschiedene Tarife mit unterschiedlicher Leistung stoßen. Neben der Abdeckung der Risiken solltest Du bei einem Vergleich vor allem auf folgendes achten:

  • versicherte Personen (z.B. Singles, Paare, Familien)
  • Versicherungssumme
  • Geltungsbereich (Deutschland und je nach Versicherer auch im Ausland, z.B. im Urlaub)
  • Laufzeit Deines Vertrages

Adam Riese Tipp

Bei der Versicherungs­summe solltest Du darauf achten, dass sie sich auf Sach-, Personen- und Vermögens­schäden gleichermaßen bezieht. Außerdem kannst Du bei Adam Riese Deine Selbst­beteiligung festlegen. Die monatliche Prämie ändert sich dadurch kaum, gerade bei kleineren Schäden rechnet es sich aber kaum, eine Selbst­beteiligung zu wählen.


Profilbild von Pia
Veröffentlicht am von
Pia

Nachdem sie bereits hier und da beim Schreiben von Ratgeberartikeln ausgeholfen hatte, ist Pia fest im Copy-Team und kümmert sich darüber hinaus auch um verschiedenste Webseitentexte, Mailings und Nachhaltigkeitsthemen.


Mehr zum Thema Privathaftpflicht